Bei einem Hof hängt der Verkauf an drei Fragen: Wer darf kaufen, was darf mit den Gebäuden geschehen und was gehört zum Betrieb. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen verkauft werden kann. Das klären wir vor dem ersten Preisgespräch, damit niemand mit falschen Erwartungen plant.
Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Ställe und Scheunen gleichermassen. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht aus dem Aussehen ableiten, sondern aus den amtlichen Unterlagen. Wir sagen offen, was gilt und was offen bleibt, auch wenn die Antwort für den Verkauf nicht bequem ist.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Zukunft von Haus und Land. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein. Wie das bei einer Erbengemeinschaft abläuft, zeigt die Seite Geerbte Liegenschaft in Wald verkaufen.
Einen Überblick über den Verkauf im Kanton finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer wissen will, was auf einem Grundstück zulässig ist, findet Hinweise unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Wald.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir zuhören und Ihre Lage verstehen. Es ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Danach prüfen wir die Parzellen im Luftbild und im Katasterplan, erfassen die Gebäude und lesen die Vorgaben der Bau- und Zonenordnung im amtlichen Original. Gerechnet, nicht geschätzt: Jede Zahl hat einen Beleg.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.