
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Wald, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg.
Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).