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Wald · Kanton Zürich

Geerbte Liegenschaft in Wald verkaufen

Der Verkauf geerbter Liegenschaften ist unser Fachgebiet: Yaacoubi Immobilien AG begleitet Erbengemeinschaften in Wald von der ersten Rechnung bis zum Notartermin. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Wir kaufen auf Wunsch selbst im Ist-Zustand oder vermitteln diskret ohne Inserat.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Unterlagen und Plan auf einem Holztisch
Illustration, kein angebotenes Objekt
1'700Grundstücke mit Gebäuden vor 1980
60 %Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 1960
570 m²Grundstück in der Bauzone, Mitte
2,04 %Leerwohnungsziffer
122 %Steuerfuss · 2026
10'686Einwohner · 2025

Erbschaft

Sprechen wir vertraulich.

Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

Zu Ihrer Liegenschaft freiwillig

Wann dürfen wir Sie anrufen? freiwillig

Weitere Person angeben, falls Sie nicht erreichbar sind (freiwillig)

Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

Andere Postadresse angeben, falls Sie nicht an der Liegenschaft wohnen (freiwillig)

Felder mit * sind nötig. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage, siehe Datenschutz.

Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Haus, ein Verkauf.

Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Wald wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Rechtlich gut zu wissen

Was für Erbengemeinschaften gilt.

Gemeinsam bis zur Teilung

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam, und sie entscheiden gemeinsam, auch über einen Verkauf. Eine von der Behörde bestellte Erbenvertretung kann die Verwaltung übernehmen, ersetzt die Einigung über einen Verkauf aber in der Regel nicht.

Art. 602 Abs. 2 und 3 ZGB

Übernahme durch eine Person

Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.

Art. 617 ZGB

Keine Steuer beim Erbgang

Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.

Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG

Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.

Ausgangslage in Wald

Geerbte Liegenschaft in Wald.

Am häufigsten sind in Wald Grundstücke, deren ältestes Gebäude aus der Zeit vor 1919 stammt, danach solche mit ältestem Gebäude aus der Zeit von 1981 bis 2000.

Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Wald liegt im oberen Bereich.

Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wald eine der grösseren Gemeinden des Bezirks Hinwil mit seinen 11 Gemeinden.

Rund 31 km östlich von Zürich gelegen, hat Wald Dürnten, Rüti und Hinwil in der Nähe.

Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.

In Wald stehen 1'700 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand (Stand 4. September 2026). Das sind Liegenschaften, bei denen sich Fragen zu Zustand, Umbau und Nutzung stellen können. Dazu kommen 420 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Wir lesen diese Zahlen als Ausgangspunkt. Was für Ihre Liegenschaft gilt, klären wir im Gespräch anhand der amtlichen Unterlagen und nicht anhand von Durchschnittswerten.

Wald · Kanton ZürichGeerbte Liegenschaft
Einwohnerinnen und Einwohner10'686amtlichamtliche Statistik, Ende 2025
Leerwohnungsziffer2,04 %amtlichamtliche Statistik, Stichtag 1. Juni 2026
Steuerfuss der Gemeinde122 % der einfachen StaatssteueramtlichSteuerjahr 2026
Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 196060 %hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Grundstücksgrösse in der Bauzone, Mitte570 m²hergeleitetMedian, gerundet, aus den amtlichen Plänen, Stand 14. Oktober 2026
Grundstücke mit drei und mehr Wohnungen420hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Wohnungen im Bestand5'100hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt WaldamtlichSitz in Wald
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Was Erben bewegt

Wert, Weg, Fairness: eine Grundlage für alle.

Der Wert

Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.

Der Weg

Behalten und vermieten, selbst entwickeln oder verkaufen, direkt an uns oder im Exklusivmandat.

Die Fairness

Jede Erbin und jeder Erbe sieht dieselbe Rechnung. Das schafft Vertrauen, auch wenn die Meinungen auseinandergehen.

Wald im Profil

Was Wald ausmacht.

Wald zählt 2025 amtlich 10'686 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +4,8 Prozent. Die Gemeinde im Bezirk Hinwil umfasst die Ortschaften Wald ZH und Laupen ZH und liegt von Zürich aus östlich, rund 31 Kilometer entfernt. Der Wohnungsbestand umfasst 5'100 Wohnungen. Wer erbt, steht vor einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück, das zu einer Familiengeschichte gehört und doch eine nüchterne Entscheidung verlangt. Eine geerbte Liegenschaft in Wald zu verkaufen, ist für eine Erbengemeinschaft ein Entscheid, den alle gemeinsam tragen.

Bei 1'700 bebauten Grundstücken in Wald entstand das älteste Gebäude vor 1980 (Stand 4. September 2026). Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 60 Prozent. Das sagt nichts über ein einzelnes Haus, zeigt aber, welche Bestände in Erbengemeinschaften zur Sprache kommen können. Dazu gehören auch 420 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Die Bauzonen der Gemeinde umfassen 209 Hektar mit 2'100 Grundstücken. Davon sind 360 Grundstücke ohne Gebäude, diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Wer ein Erbe ordnen muss, findet hier den Rahmen, in dem wir die einzelne Liegenschaft rechnen. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Wald.

Geschwister mit Unterlagen am Küchentisch

Gemeinsam entscheiden

Wenn Geschwister gemeinsam erben.

Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Wald, bei uns oder am Telefon.

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg.

Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).

Ein typischer Ablauf

Zwei Geschwister erben ein Haus.

Mit der Adresse beginnt es: Die Parzelle liegt uns vor, bevor Sie aufgelegt haben.

  1. Tag 1 · AnrufVertraulich: Adresse, Anliegen und die Fragen der Erbengemeinschaft.
  2. Tag 2 · RechnungBestand, Zone, Reserve, Szenarien Erhalt, Erweiterung und Ersatzneubau, mit allen amtlichen Unterlagen.
  3. Tag 5 · GesprächZahlen und Wege besprechen wir, auf Wunsch mit allen Erben zusammen.
  4. EntscheidDirektankauf durch uns oder Exklusivmandat.
  5. NotarSaubere Abwicklung bis zur Beurkundung, klare Auszahlung an alle.

Heute und nach der Erneuerung

Erneuern, vermieten oder verkaufen.

Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.

Mehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade, HeuteMehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade, Nach der Erneuerung
HeuteNach der Erneuerung

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Exklusivmandat

Ein Partner, ein Preis, kein Inserat.

«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»

Zwei Wege

Direkt an uns oder im Exklusivmandat.

Diskreter Ankauf

Wir sind der Käufer.

Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Wald.

  • Übernahme im Ist-Zustand
  • auch Erbengemeinschaften
  • Zusage in der Regel innert Tagen
Direktankauf →

Diskrete Vermittlung

Wir finden den Käufer.

Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.

  • ein Partner für die Laufzeit
  • ein belegter Preis
  • Honorar nur mit dem Verkauf
Exklusivmandat →

Wald

Was Sie in Wald wissen sollten.

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB).

Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Im Kanton Zürich erhebt sie die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Wer erbt, kann also in Ruhe rechnen, bevor die Erben entscheiden.

Zwei Wege stehen offen: Eine Person übernimmt die Liegenschaft und zahlt die anderen aus, oder die Erbengemeinschaft verkauft. Entscheidend sind, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. In Wald liegen die Bauzonen teils in Hanglage: 45 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, 28 Prozent steil, 27 Prozent sind eben.

Im Kanton Zürich erhebt die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer, beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Zur Besteuerung beim Verkauf lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Einen Überblick über den Verkauf im Kanton bietet die Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf.

Häufige Fragen

Geerbte Liegenschaft in Wald: Ihre Fragen.

Wie viele Liegenschaften in Wald stammen aus der Zeit vor 1980?

Bei 1'700 bebauten Grundstücken in Wald entstand das älteste Gebäude vor 1980 (Stand 4. September 2026). Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 60 Prozent. Für eine Erbengemeinschaft heisst das: Zustand und Nutzung gehören früh geklärt. Wir rechnen das für Ihre Liegenschaft aus den amtlichen Unterlagen und zeigen allen Erben dieselben Zahlen.

Wie gross sind die Grundstücke in Wald und wie liegen sie?

Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke (Median) beträgt 570 Quadratmeter. Ein Viertel ist kleiner als 260, ein Viertel grösser als 1'000 Quadratmeter. 45 Prozent liegen am Hang, 28 Prozent steil. Solche Angaben helfen den Erben, ein Grundstück einzuordnen, ersetzen aber nicht die Prüfung der einzelnen Parzelle.

Wie teilen wir den Erlös?

Nach den Erbquoten, die sich aus Gesetz, Testament oder Erbvertrag ergeben, und nach dem, was im Teilungsvertrag vereinbart wird. Das Notariat oder eine Anwältin hält die Teilung fest. Wir liefern die Grundlage: den Wert der Liegenschaft und den Nettoerlös nach Kosten und Steuern.

Gibt es Vorkaufsrechte?

Möglich. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben etwa Miteigentümer, wenn ein Anteil verkauft wird, und bei einem selbständigen und dauernden Baurecht der Grundeigentümer und der Bauberechtigte gegenseitig (Art. 682 ZGB). Weitere können vertraglich vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt sein. Wir prüfen den Grundbuchauszug vor der Vermarktung und klären, wer wann informiert werden muss, damit der Verkauf nicht im letzten Moment kippt.

Kann eine Person die Liegenschaft übernehmen?

Ja. Sie wird dann zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet (Art. 617 ZGB), und die anderen Erben werden ausbezahlt. Damit das fair ist, braucht es eine nachvollziehbare Zahl. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Fachperson bei.

Kaufen Sie Grundstücke in Wald auch direkt?

Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.

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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

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