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Wädenswil · Kanton Zürich

Was darf ich in Wädenswil bauen?

Was darf ich in Wädenswil bauen? Das hängt von der Zone Ihres Grundstücks ab. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung in Wädenswil und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung; eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Grundrisse und Laptop auf dem Arbeitstisch
Illustration, kein angebotenes Objekt
21Bauzonen mit amtlichen oder belegten Massen
428 haBauzonen
3'800Bauzonen-Grundstücke
180Baugesuche in 12 Monaten
110Wohnungen bewilligt oder im Bau
26'012Einwohner · 2025

Kostenlose Grundstückprüfung

Was darf auf Ihrem Grundstück gebaut werden?

Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Wädenswil und besprechen es persönlich.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

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Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

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Film · gut 100 Sekunden

Linie für Linie. Vom Grundstück zur Fläche.

Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Wädenswil wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Höhen und Abstände im Schnitt

So hoch darf in Wädenswil gebaut werden.

Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.

MUSTERGRUNDSTÜCK · W2/40%GrenzeGrenze2 VollgeschosseGebäudehöhe7,5 mAbstandAbstand0510 m
Schnitt · W2/40%Mustergrundstück, schematischgleicher Massstab
Wohnzone 2/40%Ausnützungsziffer 40 % · Vollgeschosse 2 · Gebäudehöhe 7,5 m
MUSTERGRUNDSTÜCK · W3/55%GrenzeGrenze3 VollgeschosseGebäudehöhe10,5 mAbstandAbstand0510 m
Schnitt · W3/55%Mustergrundstück, schematischgleicher Massstab
Wohnzone 3/55%Ausnützungsziffer 55 % · Vollgeschosse 3 · Gebäudehöhe 10,5 m
MUSTERGRUNDSTÜCK · W4/70%GrenzeGrenze4 VollgeschosseGebäudehöhe13,5 mAbstandAbstand0510 m
Schnitt · W4/70%Mustergrundstück, schematischgleicher Massstab
Wohnzone 4/70%Ausnützungsziffer 70 % · Vollgeschosse 4 · Gebäudehöhe 13,5 m

Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.

Ausgangslage in Wädenswil

Was darf ich bauen in Wädenswil.

Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.

Wädenswil umfasst vier Ortschaften: Wädenswil, Au ZH, Hütten und Schönenberg ZH.

Von Zürich aus gerechnet liegt Wädenswil rund 21 km südöstlich, nahe bei Richterswil, Männedorf und Uetikon am See.

Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wädenswil die grösste Gemeinde des Bezirks Horgen mit seinen 9 Gemeinden.

Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Wädenswil etwa dem im ganzen Kanton Zürich.

In Wädenswil gelten 21 Zonen mit amtlich festgelegten Massen, sie betreffen rund 3'600 Grundstücke. Die Bauzonen insgesamt umfassen 3'800 Grundstücke, davon sind rund 600 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 590 Quadratmetern; ein Viertel ist kleiner als 330, ein Viertel grösser als 1'010 Quadratmeter (Stand 13. Oktober 2026).

Wädenswil · Kanton ZürichWas darf ich bauen
Bauzonen-Grundstücke3'800hergeleitetgerundet, Stand 13. Oktober 2026
Fläche der Bauzonen428 hahergeleitetaus den amtlichen Plänen, Stand 13. Oktober 2026
Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude600hergeleitetgerundet, zählt auch laufende Ersatzneubauten, Stand 4. September 2026
Grundstücksgrösse in der Bauzone, Mitte590 m²hergeleitetMedian, gerundet, aus den amtlichen Plänen, Stand 13. Oktober 2026
Publizierte Baugesuche, letzte 12 Monate180hergeleitetvon uns gezählt, gerundet, 12 Monate bis 30. Oktober 2026
Wohnungen bewilligt oder im Bau110hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt WädenswilamtlichSitz in Wädenswil
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Bau- und Zonenordnung

Die Zonen von Wädenswil.

Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Wädenswil vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 70 %.

In den Wohnzonen sind 2 bis 4 Vollgeschosse erlaubt.

Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 7,5 und 13,5 m fest.

In Wädenswil kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, Zentrums- und Kernzonen, Arbeitszonen sowie eine Zone für öffentliche Bauten vor. Je Zone legt die Bau- und Zonenordnung andere Masse amtlich fest: mal die Ausnützungsziffer, mal die Überbauungsziffer oder die Baumassenziffer, dazu Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe.

Bei manchen Zonen macht sie ausdrücklich keine Vorgabe, etwa bei der Ausnützung in den Arbeitszonen. Die Liste unten zeigt für jede Zone, was amtlich festgelegt ist und was offenbleibt. Wie sich die Ziffern rechnen, erklären die Seiten zur Ausnützungsziffer mit Formel und zur Baumassenziffer.

Wohnzonen

W2/40%

Wohnzone 2/40%

rund 1'100 Grundstücke
Ausnützungsziffer
40 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
W2/30%

Wohnzone 2/30%

rund 580 Grundstücke
Ausnützungsziffer
30 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
W3/55%

Wohnzone 3/55%

rund 470 Grundstücke
Ausnützungsziffer
55 %
Vollgeschosse
3
Gebäudehöhe
10,5 m
W2A

Wohnzone 2-geschossig A

rund 180 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Überbauungsziffer
25 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
W2B

Wohnzone 2-geschossig B

rund 80 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Überbauungsziffer
22 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
W4/70%

Wohnzone 4/70%

rund 55 Grundstücke
Ausnützungsziffer
70 %
Vollgeschosse
4
Gebäudehöhe
13,5 m
W2C

Wohnzone C 2 Geschosse

rund 35 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Überbauungsziffer
18 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m

Wohnzonen mit Gewerbe

WG3/55%

Wohnzone G3/55%

rund 100 Grundstücke
Ausnützungsziffer
55 %
Vollgeschosse
3
Gebäudehöhe
10,5 m
Q

Quartiererhaltungszone «Vordere Hanfländer»

rund 25 Grundstücke
Überbauungsziffer
25 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
WG2

Wohnzone 2-geschossig mit Gewerbeerleichterung

rund 20 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Baumassenziffer
1,6 m³/m²
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m

Kern- und Zentrumszonen

KB

Kernzone B

rund 390 Grundstücke
Ausnützungsziffer
90 %
Vollgeschosse
3
Gebäudehöhe
10,5 m
KC

Kernzone C

rund 110 Grundstücke
Ausnützungsziffer
50 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
KA

Kernzone A

rund 90 Grundstücke
Baumassenziffer
keine Vorgabe
Vollgeschosse
4
Gebäudehöhe
13,5 m
K I

Kemzone I

rund 70 Grundstücke
Baumassenziffer
keine Vorgabe
Vollgeschosse
3
Gebäudehöhe
11 m
K

Kernzone

rund 45 Grundstücke
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m
Grenzabstand
5 mArt. 5
KD

Kernzone D

rund 30 Grundstücke
Baumassenziffer
keine Vorgabe
K II

Kernzone II

rund 30 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Baumassenziffer
1,9 m³/m²
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
7,5 m

Industrie- und Gewerbezonen

IA

Industriezone A

rund 85 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Baumassenziffer
6 m³/m²
Überbauungsziffer
60 %
Vollgeschosse
keine Vorgabe
GB

Gewerbezone B

rund 30 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Baumassenziffer
2,5 m³/m²
Überbauungsziffer
40 %
Gebäudehöhe
9 m
IC

Industriezone C

rund 25 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Baumassenziffer
5 m³/m²
Überbauungsziffer
60 %
Vollgeschosse
keine Vorgabe
GA

Gewerbezone A

rund 20 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Baumassenziffer
4 m³/m²
Überbauungsziffer
50 %
Vollgeschosse
keine Vorgabe

Zonen für öffentliche Bauten

Oe/II

Zone für öffentliche Bauten

rund 25 Grundstücke
Vollgeschosse
keine Vorgabe
Gebäudehöhe
7,5 mArt. 23

Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.

Wädenswil im Profil

Was Wädenswil ausmacht.

Wer in Wädenswil bauen will, beginnt bei den Bauzonen. Sie umfassen 428 Hektar und 3'800 Grundstücke (Stand 13. Oktober 2026). Auf rund 3'600 dieser Grundstücke legt die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich fest, verteilt auf 21 Zonen. Das Zonenbild reicht von Wohnzonen über Wohn- und Gewerbezonen und Kernzonen bis zu Arbeitszonen und einer Zone für öffentliche Bauten. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Wädenswil, Au ZH, Hütten und Schönenberg ZH im Bezirk Horgen.

Auch der Bestand prägt, was möglich ist. Auf 44 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Die Gemeinde zählt 12'800 Wohnungen im Bestand und 940 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Zur Bautätigkeit: 180 publizierte Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026, dazu 110 Wohnungen, die bewilligt oder im Bau sind (Stand 4. September 2026). Wädenswil liegt südöstlich von Zürich, rund 21 Kilometer entfernt. Wer sich einen Überblick über die Gemeinde verschaffen will, findet ihn auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Wädenswil.

Vom Grundstück zum Baufeld

Erst das Baufeld, dann das Projekt.

Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.

ABCDEF12345STRASSEBaulinie 6,00 5,00 5,00 5,00BESTANDNEUBAU · 4 VG + ATTIKA 23,0034,00 m 24,00 m 850 m²BaufeldBestandNeubauBaulinieN0510 m
Situation 1:500Musterbeispiel · fiktive Parzelle

Die Masse, kurz erklärt

Die wichtigsten Masse, kurz erklärt.

Wädenswil wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.

Ausnützungsziffer

Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².

§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung

Baumassenziffer

Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.

§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung

Überbauungsziffer

Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.

§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung

Gebäudehöhe und Firsthöhe

Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.

§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung

Das Verfahren

Vom Projekt zur Bewilligung.

Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).

  1. 01 · VorentscheidGrundlegende Fragen lassen sich vorab verbindlich klären (§§ 323 und 324 PBG).
  2. 02 · Baugesuch und ProfileGesuch mit allen Unterlagen bei der Baubehörde; darstellbare Vorhaben werden ausgesteckt (§ 311 PBG).
  3. 03 · AuflageDie Gemeinde macht das Vorhaben bekannt, die Unterlagen liegen 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG).
  4. 04 · EntscheidDie Baubehörde entscheidet innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten innert vier Monaten (§ 319 PBG).
  5. 05 · BaubeginnWird nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen, erlischt die Bewilligung (§ 322 PBG).

Ein Grundstück · drei Möglichkeiten

Wie viel Haus passt darauf?

Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Wädenswil hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.

Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.

Stadtgrundstück zwischen Nachbarhäusern, zwei GeschosseStadtgrundstück zwischen Nachbarhäusern, vier GeschosseStadtgrundstück zwischen Nachbarhäusern, sechs Geschosse

Rechnen Sie selbst

Die Reserve als Richtwert.

Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.

Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Wädenswil.

Rechenbeispielnur in Ihrem Browser
Zulässige anrechenbare Geschossflächekeine
Reserve, rechnerischkeine
Heute genutztkeine
Einordnungkeine
Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht

Wädenswil

Was Sie in Wädenswil wissen sollten.

Was Sie auf einem Grundstück bauen dürfen, bestimmt zuerst die Zone. Die Bau- und Zonenordnung von Wädenswil legt je Zone fest, welche Masse gelten: etwa Ausnützung, Überbauung oder Baumasse, dazu Vollgeschosse und Höhen. Wer nach der Bauordnung oder dem Zonenplan fragt, sucht genau diese Angaben. Wie viel Sie bauen dürfen, ergibt sich erst aus der Zone und der Grösse Ihres Grundstücks.

Die Lage spielt mit. Von den Bauzonen-Grundstücken sind 30 Prozent eben, 54 Prozent liegen am Hang und 17 Prozent in steiler Hanglage. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend C; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG).

Auch Rechte Dritter gehören zur Prüfung. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Wer erbt, in Pension geht oder ein zu gross gewordenes Haus neu beurteilt, sollte beides kennen: was die Zone erlaubt und was im Grundbuch steht. Eine Nutzungsreserve können Sie mit der Berechnung der Nutzungsreserve ansehen.

Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Den Rahmen erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen.

Am Anfang steht Ihre Adresse. In der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original.

Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach stehen zwei Wege offen: der Direktankauf mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder das Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Auch Land gegen Wohnung ist möglich. Alles Weitere regelt der Notar bei der Beurkundung. Unsere Methode der Grundstücksprüfung beschreibt die Schritte.

Häufige Fragen

Was darf ich bauen in Wädenswil: Ihre Fragen.

Was darf auf meinem Grundstück in Wädenswil gebaut werden?

Das bestimmt die Zone Ihres Grundstücks. In Wädenswil legt die Bau- und Zonenordnung für 21 Zonen Masse amtlich fest, sie betreffen rund 3'600 Grundstücke (Stand 13. Oktober 2026). Wir rechnen für Ihre Adresse nach, was gilt, und belegen es im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir damit nicht in Aussicht.

Wie viele Bauzonen-Grundstücke in Wädenswil sind noch ohne Gebäude?

Rund 600 von 3'800 Grundstücken in den Bauzonen sind ohne Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt daher nichts darüber, ob ein einzelnes Grundstück bebaubar ist. Das klären die Zone, die Lage und das Grundbuch. In der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort.

Woher weiss ich, in welcher Zone mein Grundstück liegt?

Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.

Zählt das Dachgeschoss zur Ausnützung?

Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.

Was heisst «keine Vorgabe» in der Zonenliste?

Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.

Verkaufen oder im Baurecht abgeben?

Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.

Weiter im Kanton ZürichImmobilien in WädenswilGrundstück verkaufen im Kanton ZürichGrundstückgewinnsteuer im Kanton ZürichVerkaufen im Exklusivmandat

Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

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Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.