Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Für eine Scheune oder ein altes Ökonomiegebäude heisst das: Ob eine andere Nutzung möglich ist, klärt sich am einzelnen Gebäude und nicht pauschal. Wir sagen offen, was die Regeln erlauben und was nicht, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das betrifft den Kreis möglicher Käufer und den Ablauf. Deshalb prüfen wir zuerst, welche Regeln für Ihr Land greifen, und erst danach, wer als Käufer in Frage kommt.
Was den Wert bestimmt, ist die Zone, die Lage, der Zustand der Gebäude und die Frage, was auf der Parzelle zulässig ist. Wir rechnen und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Wer erbt, in den Ruhestand geht oder die Hypothek neu ordnen muss, findet bei uns ein ruhiges Gespräch und eine klare Auskunft.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Nutzungen die kantonalen Vorschriften und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Zuständig für den Eintrag des Eigentums ist in Volketswil das Grundbuchamt Dübendorf. Einen Überblick über den Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zu Steuerfragen bei einem Verkauf gibt das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer Auskunft.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, im Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks erscheint die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach prüfen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung zulässt.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).