Wohnzone 2A
rund 350 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 35 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Turbenthal · Kanton Zürich
Die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung übernimmt Yaacoubi Immobilien AG für Eigentümerinnen und Eigentümer in Turbenthal. Wir lesen die Zone, die amtlich festgelegten Masse und die offenen Punkte aus dem amtlichen Original und besprechen das Ergebnis persönlich. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Turbenthal und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Turbenthal wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Turbenthal vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 35 % und 55 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen zwischen 7,5 und 11,4 m.
Die Zonenliste unten zeigt, welche Zonenarten in Turbenthal vorkommen: Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, Zentrums- und Kernzonen, eine Arbeitszone für Industrie und Gewerbe sowie eine Zone für öffentliche Bauten. Je Zone legt die Bau- und Zonenordnung amtlich fest, welche Masse gelten.
Bei den meisten Zonen sind Ausnützung, Vollgeschosse oder Höhen geregelt. In der Arbeitszone gilt die Baumassenziffer, dafür gibt es keine Vorgabe zu Ausnützung und Vollgeschossen. In der Zone für öffentliche Bauten ist nur die Höhe festgelegt. Wie die Ausnützungsziffer berechnet wird, erklären wir separat.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Turbenthal
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Turbenthal umfasst zwei Ortschaften: Turbenthal und Schmidrüti.
Rund 26 km östlich von Zürich gelegen, hat Turbenthal Wila, Wildberg und Bauma in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Turbenthal eine der grösseren Gemeinden im Bezirk Winterthur, der 19 Gemeinden zählt.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Turbenthal häufiger keine Gebäude als im ganzen Kanton Zürich.
Für 1'100 Grundstücke in Turbenthal legt die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich fest, verteilt auf 9 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Insgesamt liegen rund 1'200 Grundstücke in Bauzonen, davon sind rund 230 ohne Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 waren rund 40 Baugesuche publiziert.
Die Masse, kurz erklärt
Turbenthal wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Turbenthal im Profil
In Turbenthal leben 5'369 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +7,7 Prozent. Im Bestand stehen rund 2'500 Wohnungen, dazu kommen rund 180 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Wer erbt, in den Ruhestand geht oder ein Haus nicht mehr braucht, kann sich zuerst fragen, was er in Turbenthal bauen darf und was auf dem eigenen Boden möglich ist. Genau dort setzt diese Seite an.
Turbenthal liegt im Bezirk Winterthur, umfasst die Ortschaften Turbenthal und Schmidrüti und befindet sich östlich von Zürich, 26 Kilometer von der Stadt entfernt. Die Bauzonen umfassen 105 Hektar mit rund 1'200 Grundstücken (Stand 14. Oktober 2026). Die Hälfte dieser Grundstücke ist kleiner als 550 Quadratmeter, die andere grösser. Von den Bauzonen-Grundstücken liegen 26 Prozent am Hang und 7 Prozent an steilem Hang. Das kann beeinflussen, wie ein Baukörper auf der Parzelle sitzt. Zudem stehen auf 48 Prozent der Grundstücke Gebäude aus der Zeit vor 1960. Bei einem Ersatzneubau oder Umbau lohnt sich deshalb der Blick in die Bau- und Zonenordnung. Wir rechnen jedes Grundstück einzeln, auch in Turbenthal.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Turbenthal hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Turbenthal.
Turbenthal
Wer wissen will, ob ein Grundstück in Turbenthal bebaubar ist, beginnt bei der Zone. Sie bestimmt, welche Nutzung zulässig ist und welche Masse gelten. Die Bau- und Zonenordnung Turbenthal legt je nach Zone etwa Ausnützung, Baumasse, Vollgeschosse oder Höhen fest. Bei manchen Zonen lässt sie einzelne Masse ausdrücklich offen. Dann gilt für dieses Mass keine Vorgabe, was nicht heisst, dass sonst nichts gilt.
Zusätzlich wirken weitere Regeln. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das Grundbuchamt Turbenthal in Turbenthal führt diese Einträge. Auch die Lage am Hang kann die Anordnung eines Gebäudes mitbestimmen.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Für Nachbarn wie für Bauherrschaften lohnt es sich, das früh zu kennen.
Im Kanton Zürich gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Was dort zu Bauen und Nutzen steht, erklärt das Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Wer später verkaufen möchte, findet auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf in Zürich den Überblick über das Vorgehen.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück: Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, wie es die Methode für die Prüfung eines Grundstücks beschreibt. Erst danach sprechen wir über einen Preis, sei es im Direktankauf oder im Exklusivmandat. Die Grundstückprüfung ersetzt keine Baubewilligung.
Häufige Fragen
Für rund 1'100 Grundstücke legt die Bau- und Zonenordnung in 9 Zonen Masse amtlich fest (Stand 14. Oktober 2026). Insgesamt liegen rund 1'200 Grundstücke in Bauzonen. Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, hängt von der Zone ab, und wir rechnen das im Gespräch nach.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 550 Quadratmeter (Median). Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 280 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 950 Quadratmeter. 68 Prozent liegen eben, 26 Prozent am Hang, 7 Prozent an steilem Hang. Das beeinflusst, wie sich ein Baukörper anordnen lässt.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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