
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Turbenthal, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht das Gespräch mit der Erbengemeinschaft. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich; wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf gilt nur mit öffentlicher Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).