Wer in Turbenthal einen Hof verkaufen möchte, klärt zuerst die rechtliche Lage. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune anders genutzt oder ein Wohnhaus erweitert werden darf, entscheidet sich deshalb nicht nach den Massen einer Wohnzone, sondern nach diesen Bestimmungen. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wir prüfen diese Grundlagen für Ihr Grundstück, bevor wir über einen Preis sprechen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es kann beeinflussen, wer als Käufer in Frage kommt und unter welchen Voraussetzungen. Ein Kauf wird erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Turbenthal. Allgemeine Hinweise zu Höfen und Kulturland finden Sie auf der Seite Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Anlässe für einen Verkauf können verschieden sein. Wer erbt, steht womöglich mit Geschwistern in einer Erbengemeinschaft. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage, ob der Betrieb weitergeführt wird. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft, kann den Anlass geben. In jeder dieser Lagen rechnen wir, statt zu schätzen, und belegen jede Zahl im amtlichen Original. So entscheiden Sie auf einer klaren Grundlage und in Ihrem eigenen Tempo.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Grundstücken das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer wissen möchte, was auf einem Grundstück gebaut werden darf, liest Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Ausserhalb der Bauzone bleibt Art. 24 ff. RPG massgebend. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt zudem das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB).
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Vorab zeigt die Grundstückprüfung Ihr Grundstück im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und ohne Kosten.
Dann rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was der Hof wert ist. Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir den Hof im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Beurkundet wird beim Notar.