Bei einem Hof in Stammheim zählt zuerst, was auf dem Grundstück steht und in welcher Zone es liegt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune später anders genutzt werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom Gebäude, seiner Lage und der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde ab. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung von Stammheim. Auch Alter und Zustand von Wohnhaus, Stall und Scheune gehören zur Prüfung.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich auf den Kreis möglicher Käufer und auf den Ablauf aus. Wir klären diese Fragen offen, bevor ein Preis fällt, damit Sie wissen, woran Sie sind. Ein Kauf ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Wer einen Hof erbt, entscheidet unter Umständen gemeinsam mit anderen. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die neu geordnet wird, kann Anlass für einen Verkauf sein. Dazu gibt es Hilfe für Erbengemeinschaften beim Verkauf und weitere Seiten zu diesen Lebenslagen.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf einem Grundstück möglich ist. Allgemeine Hinweise finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer Land ausserhalb der Bauzone besitzt, findet im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen? eine Einordnung, was Bauen und Umnutzen betrifft. Für Ihren Hof klären wir die Einzelheiten im Gespräch.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, was legt die Bau- und Zonenordnung fest, was gilt nach dem Bodenrecht. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihr Land vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben. Am Ende steht der Notartermin.