Bei einem Hof ist die Zone der erste Anhaltspunkt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt oder ein Bauernhaus anders genutzt werden kann, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Wir sagen offen, was möglich ist und was nicht, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen und unter welchen Bedingungen verkauft werden kann. Das wirkt sich auf den Kreis möglicher Käufer aus und damit auch auf den Wert. Wir rechnen deshalb: Was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was ist es wert. Gerechnet, nicht geschätzt, mit Beleg im amtlichen Original.
Mögliche Anlässe für einen Verkauf sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine auslaufende Hypothek. Wer erbt, findet auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Stallikon weitere Hinweise. Ein Verkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Grundlagen zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zum Thema Bauen lesen Sie auch was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Schlieren.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihre Parzelle vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Sie erhalten einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Am Ende steht der Notartermin.