Bei einem Hof in der Landwirtschaftszone zählt zuerst, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude ebenso wie das Wohnhaus. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Es hängt von der Bewilligung im Einzelfall ab.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich auf den Kreis möglicher Käufer aus und gehört darum an den Anfang jedes Gesprächs. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für die Lebenslage Erbschaft finden Sie weitere Hinweise unter Geerbte Liegenschaft in Rorbas verkaufen. Liegt ein Teil Ihres Landes in der Bauzone, hilft ein Blick auf die Seite zum Grundstück.
Massgebend sind zudem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das bäuerliche Bodenrecht für landwirtschaftliche Grundstücke. Einen Überblick zum Verkauf im Kanton finden Sie unter Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer ein Bauvorhaben plant, liest zusätzlich Was darf ich im Kanton Zürich bauen? und klärt die Fragen vorab im persönlichen Gespräch.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Wir prüfen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung festlegt und was das für den Verkauf bedeutet. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf wird öffentlich beurkundet und gilt mit dem Grundbucheintrag (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Embrach. Mehr dazu finden Sie unter Ablauf des Verkaufs in Schritten.