Bei einem Hof entscheidet nicht nur die Lage, sondern die rechtliche Einordnung. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wir klären deshalb zuerst, ob Ihr Grundstück darunter fällt, und sprechen erst danach über einen Preis. So wissen Sie von Beginn an, auf welcher Grundlage ein Verkauf steht.
Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Bauernhaus ebenso wie die Scheune oder den Stall. Ob eine Nutzung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wir versprechen dazu nichts, sondern legen offen, was die amtlichen Unterlagen hergeben.
Anlässe für einen Verkauf können eine Erbschaft, die Pensionierung, eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek sein. Bei Erbengemeinschaften übernehmen wir einen Hof auch im Ist-Zustand. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet, Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Wädenswil. Bis zur Beurkundung erfahren Mieter, Nachbarn und Mitbewerber nichts, solange Sie es nicht wollen.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf eines Hofs das kantonale Recht, das bäuerliche Bodenrecht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Verkauf von Grundstücken im Kanton Zürich. Ist ein Grundstück nicht landwirtschaftlich, hilft die Seite Bauernhof verkaufen in der Schweiz bei der Einordnung. Wer eine Parzelle bebauen will, findet Hintergründe unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Gerechnet, nicht geschätzt.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Sie erhalten einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.