Bei einem Bauernhof gilt zuerst die Frage, wo das Grundstück liegt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Bauernhaus ebenso wie die Scheune. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Grundstück und von der Bau- und Zonenordnung ab.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Wer einen Hof verkauft, sollte das früh wissen, denn es verändert den Kreis möglicher Käufer. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Läuft eine Hypothek aus, ordnet man die Finanzierung neu. In jedem Fall rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was erlaubt ist. Gerechnet, nicht geschätzt: Jede Zahl hat ihren Beleg im amtlichen Original.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten ausserhalb der Bauzone dieselben bundesrechtlichen Grundlagen wie anderswo. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick über den Verkauf von Grundstücken gibt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer allgemein wissen möchte, was gebaut werden darf, findet es unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Für die Lage im Ort hilft die Gemeindeseite zu Immobilien in Pfungen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos. Danach klären wir, was auf dem Grundstück steht, was gilt und wie es genutzt werden darf.
Dann wählen Sie den Weg. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt ist Wülflingen-Winterthur in Winterthur. Mit dem Mandat erhalten Sie einen eigenen geschützten Zugang: Sie sehen den Stand, die Unterlagen und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Wie ein Verkauf im Einzelnen abläuft, zeigt die Seite Immobilie verkaufen: der Ablauf.