Ein Hof ist rechtlich etwas anderes als ein Haus im Dorf. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude ebenso wie das Wohnhaus. Ob und wie ein Gebäude künftig genutzt werden darf, klären wir deshalb vor jeder Preisfrage. Eine Umnutzung lässt sich nicht einfach annehmen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf möglich ist. Wir prüfen dies am konkreten Fall, bevor wir einen Kreis von Käufern oder eine Übernahme ins Auge fassen.
Was den Wert bestimmt, rechnen wir. Wir schauen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und wie das Land genutzt wird. Der Verkauf wird erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Affoltern in Affoltern a/Albis.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Grundstücken das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Landwirtschaftsland kommt das bäuerliche Bodenrecht hinzu. Wer verkauft, sollte auch die Steuerfolgen kennen; dazu finden Sie Angaben im Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Einen Überblick bietet zudem die Kantonsseite zum Verkauf von Liegenschaften.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir zuhören und mit Fakten kommen. Wir rechnen, was auf dem Hof steht und was die Zonenordnung zulässt. Sie sehen Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, in der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Wir übernehmen auch im Ist-Zustand, ebenso von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Jede Besichtigung und jedes Angebot geben Sie in Ihrem geschützten Zugang frei, bis zur Beurkundung.