Wohn- und Gewerbezone WG1.9
rund 140 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,9 m³/m²
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
Oberweningen · Kanton Zürich
Oberweningen kennt Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Yaacoubi Immobilien AG prüft in Oberweningen die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung, rechnet nach und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
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Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Oberweningen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Oberweningen vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1,1 und 2,4 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Eine feste Geschosszahl kennt die Ordnung in den Wohnzonen meist nicht; Ziffer und Höhen begrenzen das Volumen.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Fassade in den Wohnzonen bei 10,5 m fest.
In Oberweningen kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie eine Kernzone vor. Für alle diese Zonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich die Baumassenziffer fest. Die Liste unten zeigt die Masse je Zone.
Ausdrücklich keine Vorgabe macht die Bau- und Zonenordnung bei der Ausnützungsziffer und bei den Vollgeschossen. Das heisst: Dort ist nichts festgelegt, was Sie nachrechnen könnten. Wie viel Sie bauen dürfen, folgt dann aus den übrigen Massen.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Oberweningen
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Von Zürich aus gerechnet liegt Oberweningen rund 17 km nordwestlich, nahe bei Schöfflisdorf, Schleinikon und Niederweningen.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Oberweningen eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Dielsdorf mit seinen 22 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Oberweningen etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Oberweningen gibt es 6 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie gelten für rund 460 Grundstücke. Die Bauzonen umfassen 36 Hektar. Der Stand der Zonenangaben ist der 14. Oktober 2026. Die Gebäudedaten tragen den Stand 4. September 2026. Diese Zahlen sind der Ausgangspunkt, bevor wir ein einzelnes Grundstück ansehen.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung, Abstände nur dort, wo eine Zahl steht; ein gestrichelter Abstand ohne Zahl ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Oberweningen im Profil
Oberweningen liegt im Bezirk Dielsdorf, nordwestlich von Zürich aus, in einer Distanz von 17 Kilometern zur Stadt. Die Gemeinde besteht aus der einen Ortschaft Oberweningen. Wer hier wissen möchte, was er bauen darf, schaut zuerst auf die Bauzonen: Sie umfassen 36 Hektar, verteilt auf rund 460 Grundstücke. Amtliche Statistik und Gebäudedaten führen 1'903 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025) und 850 Wohnungen im Bestand.
Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +0,3 Prozent. Für die Bebaubarkeit sind auch die Parzellen selbst wichtig. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 540 Quadratmetern; ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 290 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 880 Quadratmeter. Auf 57 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegt Hanglage vor, 42 Prozent sind eben. Auf 45 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Bei 60 Bauzonen-Grundstücken ist kein Gebäude verzeichnet; dazu zählen auch laufende Ersatzneubauten. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 17 Prozent. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Oberweningen.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Oberweningen hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Oberweningen zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
Die Bau- und Zonenordnung von Oberweningen steuert die Dichte mit der Baumassenziffer statt mit der Ausnützungsziffer: so viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain dürfen je Quadratmeter Grundstück stehen. Gerechnet ist mit der Ziffer der Wohn- und Gewerbezone WG1.9.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche erfunden, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Welche Geschossfläche aus diesem Volumen wird, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir das einzeln.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Oberweningen
Was Sie auf einem Grundstück in Oberweningen bauen dürfen, bestimmt zuerst die Zone. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten. Sie kann aber auch ausdrücklich offenlassen, was nicht begrenzt wird. Die Zonenliste auf dieser Seite zeigt beides. Wie gross ein Bauvorhaben werden darf, ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel dieser Angaben mit Parzellenform, Grenzabständen und Hanglage.
Die Baumassenziffer misst das Volumen eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Sie sagt also, wie viel Raum insgesamt entstehen darf, nicht nur wie viel Fläche. Wer wissen möchte, wie viel er in Oberweningen bauen darf, braucht deshalb die Zone, die Grundstücksfläche und die massgebenden Abstände. Eine Erklärung mit Formel finden Sie unter Baumassenziffer berechnen mit Beispiel.
Anlässe, sich damit zu befassen, gibt es mehrere: eine Erbschaft, die Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Beides gehört zur Prüfung.
Im Kanton Zürich gilt für das Bauen das kantonale Recht, ergänzt durch die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, in der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, und jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Wollen Sie verkaufen, gibt es zwei Wege: den Direktankauf mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder das Exklusivmandat als stille Vermittlung ohne Inserat. Bei beiden führt der Weg bis zur Beurkundung beim Notar. Wie wir rechnen, steht unter Methode, so prüfen wir ein Grundstück.
Häufige Fragen
Für rund 460 Grundstücke gelten amtlich festgelegte Masse, verteilt auf 6 Zonen. Insgesamt liegen rund 460 Grundstücke in den Bauzonen, die 36 Hektar umfassen. Stand der Zonenangaben ist der 14. Oktober 2026. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt, klären wir im Gespräch anhand der amtlichen Unterlagen.
Die mittlere Grösse (Median) liegt bei 540 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 290 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 880 Quadratmeter. Die Fläche ist ein Faktor der Baumassenziffer. Auf 57 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegt Hanglage vor, und diese beeinflusst, was sich tatsächlich bauen lässt.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
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