Bei einem Hof steht zuerst die Frage, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Nebengebäude. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich nicht aus der Ferne sagen, sondern wird im Einzelfall geprüft.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf ablaufen kann. Wir klären das, bevor ein Preis fällt, damit Sie wissen, mit welchem Käuferkreis zu rechnen ist.
Anlässe für einen Verkauf sind unterschiedlich. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Für geerbte Höfe finden Sie Hinweise unter Geerbte Liegenschaft in Oberglatt verkaufen. Der Verkauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Ausserhalb der Bauzone gelten im Kanton Zürich wie in der ganzen Schweiz enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Für Landwirtschaftsland ist zusätzlich das bäuerliche Bodenrecht massgebend (Art. 61 ff. BGBB). Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zu den steuerlichen Folgen eines Verkaufs informiert das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Zuerst rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie es im Luftbild und im Katasterplan.
Dann wählen Sie den Weg. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Zum Schluss folgen die Beurkundung beim Notar und der Eintrag im Grundbuchamt Niederglatt.