Wohnzone 2/40
rund 320 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 40 %
- Vollgeschosse
- 2
- Fassadenhöhe
- 8,1 mArt. 23, Art. 36
Oberglatt · Kanton Zürich
Was darf ich in Oberglatt bauen? Das hängt von der Zone und den amtlich festgelegten Massen ab. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in Oberglatt nach der Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Oberglatt und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Oberglatt wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Oberglatt
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Rund 11 km nördlich von Zürich gelegen, hat Oberglatt Niederglatt, Niederhasli und Rümlang in der Nähe.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Oberglatt eine der grösseren Gemeinden des Bezirks Dielsdorf mit seinen 22 Gemeinden.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Oberglatt etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Oberglatt haben 7 Zonen amtlich festgelegte Masse. Sie betreffen rund 920 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Die Einwohnerzahl betrug 7'741 (Stand 2025), und die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +4,8 Prozent. Die Leerwohnungsziffer gibt den Anteil leerstehender Wohnungen am Bestand an; sie betrug 0,5 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Diese Werte ordnen den Rahmen ein, sie sagen nichts über Ihr einzelnes Grundstück.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Oberglatt vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 60 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade zwischen 8,1 und 11,4 m.
Oberglatt kennt Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie eine Kernzone. In den Wohnzonen und in den Wohn- und Gewerbezonen legt die Bau- und Zonenordnung die Ausnützungsziffer und die Vollgeschosse amtlich fest. Die Kernzone arbeitet mit der Überbauungsziffer und den Vollgeschossen.
Bei keiner dieser Zonen lässt die Bau- und Zonenordnung eines dieser Masse ausdrücklich offen. Die einzelnen Masse zeigt die Liste darunter. Welche Zone auf Ihr Grundstück zutrifft, klärt die Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Oberglatt im Profil
Wer in Oberglatt bauen möchte, beginnt bei den Bauzonen. Sie umfassen 123 Hektaren und enthalten rund 1'000 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Rund 170 dieser Grundstücke tragen kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Oberglatt liegt im Bezirk Dielsdorf, 11 Kilometer von der Stadt Zürich entfernt in nördlicher Richtung. Die Gemeinde besteht aus der Ortschaft Oberglatt ZH, und die Zonen der Gemeinde reichen von Wohnzonen über Wohn- und Gewerbezonen bis zur Kernzone.
Zur Bautätigkeit in Oberglatt: Publiziert wurden 30 Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Wohnungen bewilligt oder im Bau sind rund 130 (Stand 4. September 2026), bei einem Bestand von rund 3'500 Wohnungen. Bei 29 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 610 Quadratmetern. Von diesen Grundstücken sind 76 Prozent eben, 23 Prozent liegen am Hang. Für Ihr eigenes Grundstück in Oberglatt zeigt erst die Prüfung, welche Zone gilt und welche Masse dort amtlich festgelegt sind.
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Oberglatt hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
§ 256 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Entfernung zwischen projizierter Fassadenlinie und Grundstücksgrenze; mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Oberglatt werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Oberglatt.
Oberglatt
Ob Ihr Grundstück in Oberglatt bebaubar ist, entscheidet zuerst die Zone. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, nicht ein Richtwert aus einem Inserat. Wer die Zone kennt, sieht, welche Masse gelten, etwa die Ausnützung oder die Zahl der Vollgeschosse. Auf dieser Grundlage lässt sich die Frage beantworten, wie viel Sie bauen dürfen. Die Bauzonen-Grundstücke sind unterschiedlich gross: Ein Viertel ist kleiner als 290 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'220 Quadratmeter.
Weitere Punkte können das Baufeld einschränken. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das zuständige Grundbuchamt ist Niederglatt.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder ein Haus, das zu gross geworden ist. Auch eine Hypothek, die ausläuft, oder eine Trennung kann der Grund sein, sich mit dem Grundstück zu befassen. Bevor über einen Preis gesprochen wird, rechnen wir nach, was die Bau- und Zonenordnung auf Ihrem Grundstück erlaubt, und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Wie die Ausnützungsziffer funktioniert, zeigt die Seite Ausnützungsziffer berechnen mit Beispiel. Eine Bewilligung stellen wir nie in Aussicht; darüber entscheidet allein die Baubehörde.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Was im Kanton allgemein gilt, lesen Sie unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung. Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das persönliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist, rechnen wir aus. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die Methode beschreibt die Seite Methode: so prüfen wir ein Grundstück.
Danach entscheiden Sie, welcher Weg passt. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Auch Land gegen Wohnung ist möglich.
Häufige Fragen
Die Gemeinde hat 7 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen rund 920 Grundstücke. Insgesamt liegen rund 1'000 Grundstücke in Bauzonen. Für Ihr Grundstück zählt nur die Zone, in der es liegt. Welche das ist, zeigt die Grundstückprüfung nach Eingabe der Adresse.
Publiziert wurden 30 Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026, gerundet. Wohnungen bewilligt oder im Bau sind rund 130 (Stand 4. September 2026). Der Wohnungsbestand beträgt rund 3'500. Diese Zahlen beschreiben die Gemeinde als Ganzes und sagen nichts darüber, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.