Wohnzone, 1-geschossig
rund 200 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 1
- Fassadenhöhe
- 4,8 mZiff. 1.1.1
- Gesamthöhe
- 11,8 mZiff. 2.2
Lufingen · Kanton Zürich
Lufingen kennt Zonen mit amtlich festgelegten Massen, die für Ihr Grundstück den Rahmen setzen. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Lufingen nach Bau- und Zonenordnung, mit Beleg im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Lufingen und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Lufingen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Lufingen vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 45 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 1 bis 2 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Fassade liegt in den Wohnzonen zwischen 4,8 und 8,1 m.
Lufingen kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone sowie eine Kernzone. In den Wohnzonen und in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung legt die Bau- und Zonenordnung die Ausnützungsziffer und die Vollgeschosse amtlich fest.
Die Kernzone nennt nur die Vollgeschosse als Mass. Ausdrücklich keine Vorgabe macht die Ordnung dort bei Ausnützungsziffer, Baumassenziffer und Überbauungsziffer. Keine Vorgabe heisst, dass die Ordnung dazu kein Mass nennt. Es heisst nicht, dass alles erlaubt ist: Andere Vorschriften können trotzdem den Rahmen setzen.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Lufingen
In Lufingen liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Rund 12 km nördlich von Zürich gelegen, hat Lufingen Oberembrach, Embrach und Winkel in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Lufingen eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Bülach, der 22 Gemeinden zählt.
Ohne Gebäude ist in Lufingen ein kleinerer Teil der Bauzonen-Grundstücke als im Mittel des Kantons Zürich.
In Lufingen gibt es 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen rund 570 Grundstücke. Insgesamt liegen rund 580 Grundstücke in Bauzonen. Der Stand der Zonenangaben ist der 14. Oktober 2026. Die Zahlen zeigen, für wie viele Grundstücke die Bau- und Zonenordnung verbindliche Masse nennt. Was auf einem einzelnen Grundstück möglich ist, klärt erst die Prüfung der Zone und der Umstände vor Ort.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung, Abstände nur dort, wo eine Zahl steht; ein gestrichelter Abstand ohne Zahl ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Lufingen im Profil
Lufingen liegt im Bezirk Bülach, nördlich von Zürich aus, in einer Distanz von 12 Kilometern. Die Gemeinde besteht aus der einen Ortschaft Lufingen. Im Jahr 2025 lebten hier 2'870 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +12 Prozent.
Die Bauzonen in Lufingen umfassen 45 Hektar mit rund 580 Grundstücken. Davon tragen rund 65 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Grundstücke liegt bei 450 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 240, ein Viertel grösser als 870 Quadratmeter. Dazu kommt die Hanglage: Ein Anteil von 60 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegt am Hang, 13 Prozent steil, 27 Prozent sind eben. Auf Grundstücken mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 liegt ein Anteil von 14 Prozent. Grundstücke mit Mehrfamilienhaus zählt die Gemeinde rund 70, und der Wohnungsbestand beträgt rund 1'200 Wohnungen. Die überwiegende ÖV-Güteklasse ist B. Diese Angaben ersetzen keine Prüfung der Zone, helfen aber, ein Grundstück einzuordnen.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Lufingen hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Entfernung zwischen projizierter Fassadenlinie und Grundstücksgrenze; mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Lufingen hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Lufingen.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Lufingen
Wer wissen will, was auf einem Grundstück gebaut werden darf, beginnt bei der Zone. Sie bestimmt, ob Wohnen, Gewerbe oder beides vorgesehen ist, und legt Masse fest wie Ausnützung, Vollgeschosse oder Abstände. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Das ist die Grundlage jeder Rechnung, die wir anstellen. Die Ausnützungsziffer setzt die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche; die Baumassenziffer setzt das Bauvolumen ins Verhältnis zur Grundstücksfläche.
Daneben zählen Lage und Zustand des Grundstücks. Ein Hang, die Grösse der Parzelle oder ein bestehendes Gebäude verändern, was sich umsetzen lässt. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB) und gehören in die Prüfung.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die kommunale Bau- und Zonenordnung gemeinsam, was möglich ist. Welche Regeln für alle Gemeinden gelten, erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Wer verkaufen möchte, findet den Überblick auf der Kantonsseite zum Verkauf von Liegenschaften. Beide Seiten ergänzen, was für Lufingen gilt.
Wir beginnen mit einem Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen, nie per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Adresse sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Die Schritte können Sie in der Methode zur Prüfung eines Grundstücks nachlesen. Danach wählen Sie: Direktankauf durch uns, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder ein Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Bis zur Beurkundung beim Notar bleibt ein Ansprechpartner für Sie da.
Häufige Fragen
Für rund 570 Grundstücke in 5 Zonen legt die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich fest (Stand der Zonenangaben: 14. Oktober 2026). Insgesamt liegen rund 580 Grundstücke in Bauzonen. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, ergibt sich aus seiner Zone. Wir prüfen das im Gespräch mit Belegen aus dem amtlichen Original.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 450 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 240 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 870 Quadratmeter. Die Fläche wirkt sich auf das aus, was die Ausnützung zulässt. Ob und wie viel auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann, rechnen wir mit Ihnen nach, ohne Bewilligung in Aussicht zu stellen.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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