Bei einem Hof entscheidet zuerst die Rechtslage, dann erst der Preis. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser ebenso wie Scheunen und Ökonomiegebäude. Ob eine Nutzung möglich ist, klären wir vor dem Gespräch über den Verkauf.
Beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wir sagen Ihnen offen, was das für Ihren Hof bedeutet, bevor Sie sich auf einen Preis festlegen. Eine Zahl ohne diese Klärung wäre keine belastbare Grundlage.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wer den Betrieb weiterführt. Auch eine auslaufende Hypothek kann dazu führen, dass man die Lage neu ordnet. Wir kommen mit Fakten ins Gespräch, nicht mit einer Schätzung. Gehört ein Teil Ihres Besitzes zur Bauzone, schauen wir ihn getrennt an, zum Beispiel über Grundstück und Bauland verkaufen in Lufingen.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Nutzungen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Für Bauten ausserhalb der Bauzone gelten zusätzlich die Regeln des Bundes (Art. 24 ff. RPG). Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was auf einem Grundstück zulässig ist, hilft das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir klären, was zum Hof gehört, was darauf steht und welche Zone gilt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch; zuständig ist das Grundbuchamt Embrach.