Die Wohnung steht vorher fest
Bevor gebaut wird, sind Grösse, Lage im Haus, Ausbau und Übergabetermin beim Notar vereinbart.
Lufingen · Kanton Zürich
Land gegen Wohnung heisst: Sie bringen Ihr Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau, der darauf entsteht. Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Lufingen auf diesem Weg. Die Wohnung wird vor Baubeginn beim Notar vereinbart, die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Land gegen Wohnung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen, ob Ihr Grundstück passt, und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Lufingen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Und danach
Eine helle Wohnung mit Lift statt Treppen, ein Balkon statt eines grossen Gartens, die Nachbarschaft bleibt. Viele Eigentümer wählen Land gegen Wohnung, weil sie bleiben möchten, wo sie verwurzelt sind, ohne sich um einen Bau kümmern zu müssen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie vorab Luftbild und Katasterplan.
Danach wird festgelegt, welche Wohnung Sie erhalten. Das geschieht vor Baubeginn beim Notar. Alles läuft diskret, ohne Inserat und ohne Schild. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang mit Stand, Unterlagen und Freigaben. Die Beurkundung schliesst den Weg ab.
Ausgangslage in Lufingen
Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Lufingen aus der Zeit von 2001 bis 2010, die zweitmeisten aus der Zeit von 1961 bis 1980.
Die Bevölkerung von Lufingen ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.
Von Zürich aus gerechnet liegt Lufingen rund 12 km nördlich, nahe bei Oberembrach, Embrach und Winkel.
Am meisten Bauzonen-Grundstücke zählen die Wohnzone, 1-geschossig, die Wohnzone, 2-geschossig und die Wohnzone, 2-geschossig.
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
In Lufingen liegen rund 230 Grundstücke in Zonen mit Wohnnutzung, die ohne Gebäude sind oder Gebäude aus der Zeit vor 1980 tragen. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 450 Quadratmeter. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 240 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 870 Quadratmeter. Stand der Gebäudedaten ist 4. September 2026.
Heute und neu möglich
Sie bringen Ihr Grundstück ein und erhalten eine neue Wohnung im Neubau, der darauf entsteht. Ohne Umzug in die Ferne, ohne Bauherrenrisiko.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Lufingen im Profil
In Lufingen leben gemäss amtlicher Statistik 2'870 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +12 Prozent. Dazu kommen rund 1'200 Wohnungen im Bestand. Wer in Lufingen ein Grundstück besitzt, denkt vielleicht über den nächsten Lebensabschnitt nach. Wer erbt, steht vor einer Entscheidung. Steht die Pensionierung an oder ist das Haus zu gross geworden, stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Lufingen liegt im Bezirk Bülach, nördlich von Zürich aus, in einer Entfernung von 12 Kilometern. Die Bauzonen von Lufingen umfassen 45 Hektar mit rund 580 Grundstücken. Davon sind rund 65 ohne Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Gemeinde kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone sowie eine Kernzone. Für Land gegen Wohnung in Lufingen kommen Grundstücke in Frage, auf denen ein Neubau möglich ist und die Eigentümerschaft am Ort bleiben möchte. Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, klären wir mit Ihnen im Gespräch, anhand der Bau- und Zonenordnung und der amtlichen Gebäudedaten.
Worauf es ankommt
Bevor gebaut wird, sind Grösse, Lage im Haus, Ausbau und Übergabetermin beim Notar vereinbart.
Auf den Tausch sind die Regeln des Kaufvertrags anwendbar; er wird öffentlich beurkundet.
Art. 237 und 216 OR
Termine, Qualität und Absicherung bis zur Übergabe regelt der Vertrag. Das Bauherrenrisiko tragen nicht Sie.
Der Tausch

Der Neubau
Baufeld, Geschosse und Wohnungen stehen vor dem ersten Spatenstich fest. Welche Wohnung Ihnen gehören wird, ist vor Baubeginn vertraglich vereinbart.
Was Platz hat
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Lufingen vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 45 %.
In den Wohnzonen sind 1 bis 2 Vollgeschosse erlaubt.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Fassade in den Wohnzonen zwischen 4,8 und 8,1 m fest.
Schnitte typischer Wohnzonen der Gemeinde an einem Mustergrundstück, im gleichen Massstab.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung, Abstände nur dort, wo eine Zahl steht; ein gestrichelter Abstand ohne Zahl ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Sie verkaufen direkt an uns: eigene Mittel, kein Finanzierungsvorbehalt und ein einziger Notartermin für Ihr Objekt in Lufingen.
Diskrete Vermittlung
An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.
Lufingen
Bei Land gegen Wohnung verkaufen Sie Ihr Grundstück nicht gegen Geld, sondern bringen es ein. Dafür erhalten Sie eine Wohnung im Neubau, der darauf entsteht. So können Sie ein Grundstück verkaufen und in Lufingen wohnen bleiben. Welche Wohnung Sie bekommen, steht vor Baubeginn fest und wird beim Notar vereinbart. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Stockwerkeigentum wird im Grundbuch eingetragen. Begründet werden kann es schon vor dem Bau, auf Grundlage des Aufteilungsplans (Art. 712a ff. ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Embrach. Was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. In Lufingen gibt es Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone sowie eine Kernzone. Wir rechnen, was die Ordnung zulässt, bevor wir über eine Wohnung sprechen.
Hanglage prägt die Bauzonen: 60 Prozent der Grundstücke liegen am Hang, 13 Prozent steil, 27 Prozent sind eben. Das beeinflusst, wie ein Neubau geplant werden kann. Anlass kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder ein Haus, das zu gross geworden ist. Mehr dazu unter Ersatzneubau und Verdichtung in Lufingen.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, regeln das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich, zur Steuer unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
In Lufingen liegen rund 230 Grundstücke in Zonen mit Wohnnutzung, die ohne Gebäude sind oder Gebäude aus der Zeit vor 1980 tragen. Insgesamt zählen die Bauzonen rund 580 Grundstücke. Ob Ihres geeignet ist, klären wir im Gespräch anhand der Bau- und Zonenordnung und der amtlichen Gebäudedaten (Stand 4. September 2026).
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 450 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 240 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 870 Quadratmeter. Die Grösse allein entscheidet nicht: Massgebend ist, was die Bau- und Zonenordnung auf Ihrem Grundstück zulässt. Das rechnen wir im ersten Gespräch mit Ihnen durch.
Das hängt vom Wert Ihres Landes und von Ihren Wünschen ab. Grösse, Lage im Haus, Ausbau und Übergabetermin werden vor Baubeginn vertraglich festgelegt. Ist Ihr Land mehr wert als die Wohnung, erhalten Sie die Differenz ausbezahlt; im umgekehrten Fall bezahlen Sie den Unterschied.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Das vereinbaren wir mit Ihnen, bevor der Vertrag unterschrieben ist, wenn möglich in der Nähe. Ein Mehrfamilienhaus zu bauen dauert je nach Grösse oft rund zwei Jahre. Wir planen die Zwischenlösung so, dass sie zu Ihrem Alltag passt, und begleiten den Umzug.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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