Bei einem Hof in Laufen-Uhwiesen zählt zuerst, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres umbauen oder anders nutzen. Das gilt auch für Scheunen, Ställe und Ökonomiegebäude. Wer verkaufen will, sollte diese Grenzen kennen, bevor ein Preis im Raum steht. Massgebend sind das Bundesrecht, das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer ein solches Grundstück erwerben kann. Dieser Kreis kann kleiner sein als bei einem Grundstück in der Bauzone. Wir legen das offen, bevor wir über Käufer sprechen. Den Wert bestimmen deshalb nicht allein Fläche und Gebäude, sondern auch die Zone, in der ein Grundstück liegt, und die Regeln, die für den Erwerb gelten.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Wer einen Hof erbt, steht vor der Frage, ob er ihn selbst weiterführt oder verkauft. Steht die Pensionierung an oder fehlt eine Nachfolge, kann sich dieselbe Frage stellen. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann ein Anlass sein. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet, Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Feuerthalen. Für Erbengemeinschaften finden Sie mehr auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Laufen-Uhwiesen.
Im Kanton Zürich gilt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, dazu das kantonale Recht. Was bei einem Verkauf zu beachten ist, finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer Land verkauft, sollte sich auch zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich informieren. Weitere Angebote in der Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite für Laufen-Uhwiesen.
Am Anfang steht ein Gespräch, kein Preis. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht verlangt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie es vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Es gibt kein Schild und kein Portal. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Beim Notar endet der Weg mit der Beurkundung.