Wohnzone 2/1.40
rund 730 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,4 m³/m²
- Vollgeschosse
- 2
Küsnacht · Kanton Zürich
Küsnacht kennt Zonen mit amtlich festgelegten Massen, die über die Bebaubarkeit entscheiden. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Küsnacht nach Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Küsnacht und besprechen es persönlich.
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Küsnacht wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Küsnacht vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1 und 3,8 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 2 bis 4 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 10,5 und 13,5 m.
In Küsnacht kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, eine Quartiererhaltungszone, Kernzonen und eine Zone für öffentliche Bauten vor. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung die Baumassenziffer und die Vollgeschosse fest. Bei den höheren Wohnzonen kommt die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe dazu.
Eine Ausnützungsziffer gibt die Bau- und Zonenordnung in diesen Zonen ausdrücklich nicht vor. In den Kernzonen sind Vollgeschosse und Höhen amtlich festgelegt, eine Baumassenziffer ist dort nicht Teil der Angaben. Bei der Zone für öffentliche Bauten gibt es keine Vorgabe zu Baumassenziffer und Vollgeschossen. Die Liste unten zeigt die Masse je Zone.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Küsnacht
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Zur Gemeinde gehören zwei Ortschaften: Küsnacht ZH und Forch.
Rund 8 km südöstlich von Zürich gelegen, hat Küsnacht Erlenbach, Zumikon und Zollikon in der Nähe.
Von den 11 Gemeinden im Bezirk Meilen ist Küsnacht nach der Einwohnerzahl die grösste Gemeinde.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Küsnacht etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
In Küsnacht haben 14 Zonen amtlich festgelegte Masse. Sie gelten für 2'900 Grundstücke. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 830 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 460 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'320 Quadratmeter. Auf 450 Bauzonen-Grundstücken steht kein Gebäude; dazu zählen auch laufende Ersatzneubauten (Stand der Zonenangaben 14. Oktober 2026).
Die Masse, kurz erklärt
Küsnacht wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Küsnacht im Profil
Küsnacht liegt im Bezirk Meilen, südöstlich von Zürich aus, in einer Distanz von 8 Kilometern zur Stadt. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Küsnacht ZH und Forch. Wer hier bauen oder umbauen will, beginnt mit der Frage, in welcher Zone das Grundstück liegt. Küsnacht zählt 15'250 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich im Zeitraum von 2020 bis 2025 um +3 Prozent.
Zu den Bauzonen gehören 372 Hektar und 3'000 Grundstücke. Auf 820 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus, und der Wohnungsbestand beträgt 7'500 Wohnungen. Bei 57 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960. Das Gelände spielt für die Planung eine Rolle: 53 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, davon 10 Prozent in steiler Hanglage, und 37 Prozent sind eben.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke (Median) beträgt 830 Quadratmeter. Auf 450 Bauzonen-Grundstücken steht kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Wer wissen möchte, was auf dem eigenen Grundstück möglich ist, findet in der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit einen ersten Einstieg. Weitere Zahlen zum Ort zeigt die Seite Immobilien in Küsnacht.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Küsnacht hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Rechenbeispiel
In Küsnacht regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone 2/1.40.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Küsnacht
Was auf einem Grundstück möglich ist, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten. In Küsnacht sind das vor allem die Baumassenziffer, die Zahl der Vollgeschosse und in einigen Zonen die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe. Die Baumassenziffer setzt das Volumen des Gebäudes ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Je grösser das Grundstück, desto mehr Volumen lässt sich bei gleicher Ziffer rechnen.
Neben der Zone wirken weitere Umstände. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Auch die Hanglage kann die Planung prägen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Anlässe für die Frage gibt es viele. Wer erbt, will wissen, ob sich ein Haus ersetzen oder teilen lässt. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage, was auf dem Grundstück künftig möglich ist. Auch wer eine Hypothek neu ordnet, braucht Klarheit über den Wert des Bodens. Wir rechnen das gerne mit Ihnen durch, ohne eine Bewilligung in Aussicht zu stellen.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Was im ganzen Kanton gilt, erklärt das Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht Ihre Adresse. In der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach sprechen wir persönlich mit Ihnen, mit Fakten und nie per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt: Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Wie wir dabei vorgehen, beschreibt die Seite zur Methode der Grundstücksprüfung. Danach entscheiden Sie, ob Sie an uns verkaufen, ein Exklusivmandat erteilen oder Land gegen Wohnung einbringen. Alles bleibt diskret, bis Sie es anders wollen.
Häufige Fragen
Für 2'900 Grundstücke gelten Zonen mit amtlich festgelegten Massen, verteilt auf 14 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Die Bauzonen umfassen insgesamt 3'000 Grundstücke. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von der Zone ab. Wir prüfen das mit Ihnen anhand der Bau- und Zonenordnung.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 55 Baugesuche publiziert. Zudem sind 360 Wohnungen bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Die Zahlen sagen nichts über Ihr Grundstück aus. Was dort möglich ist, bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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