Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Nebengebäude. Ob eine Scheune anders genutzt werden kann, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vom Gebäude, vom Standort und von der Bewilligung ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Das wirkt sich auf den Kreis der Interessenten aus und damit auf den Weg des Verkaufs. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wie es mit dem Hof weitergeht. Wer erbt, findet Hilfe auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Küsnacht. Wir rechnen, statt zu schätzen, und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Im Kanton Zürich gelten für Verkauf und Bauen kantonale Regeln, die für Küsnacht ebenso massgebend sind wie die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was ausserhalb der Bauzone möglich ist, hilft das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen. Wir erklären Ihnen im Gespräch, was davon Ihren Hof betrifft.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten. Wir prüfen, was auf dem Grundstück steht, welche Zone gilt und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Den Standort sehen Sie vorab im Check Ihres Grundstücks, kostenlos und vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Beurkundet wird beim Notar, Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Küsnacht.