Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Küsnacht, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, Honorar erst bei Erfolg. Beurkundet wird beim Notar (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).