Bei einem Hof zählt zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob ein Bauernhaus anders genutzt oder eine Scheune umgebaut werden darf, lässt sich deshalb nicht allgemein sagen. Es hängt vom Gebäude, seiner bisherigen Nutzung und der Bewilligung ab. Massgebend sind das Bundesrecht, das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Liegt ein Teil eines Betriebs in der Bauzone, gelten für diesen Teil andere Regeln als für die Flächen ausserhalb. Wir legen dies offen, bevor über einen Preis gesprochen wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wer einen Hof oder Landwirtschaftsland in Gossau verkaufen möchte, sollte das früh wissen. So lassen sich Erwartungen und Wege vergleichen, ohne dass Zeit verloren geht. Wir prüfen dazu die Zone, die Gebäude und die Unterlagen im amtlichen Original. Jede Zahl, die wir nennen, ist belegt.
Mögliche Anlässe sind eine Erbschaft oder eine Erbengemeinschaft, die Pensionierung der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters oder eine Hypothek, die ausläuft. Für Erbengemeinschaften bieten wir den Direktankauf im Ist-Zustand an, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Der Wert eines Hofs ist bei uns keine Schätzung, sondern eine Rechnung: Wir prüfen, was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was rechtlich gilt. Diese Grundlagen besprechen wir mit Ihnen persönlich, kostenlos und unverbindlich. Mehr zum Thema finden Sie unter geerbte Liegenschaft in Gossau verkaufen.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Zonen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Ausserhalb der Bauzone gelten zusätzlich enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Wer wissen möchte, was auf einem Grundstück gebaut werden darf, findet Antworten unter was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos. Danach prüfen wir Zone, Gebäude und die rechtlichen Grundlagen, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original.
Sie wählen zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Das Ergebnis sind ein Preis, eine Zusage und ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Grüningen.