Der Wert
Der Wert liegt im Haus und im Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was heute steht und welche Reserve das Grundstück hat.
Freienstein-Teufen · Kanton Zürich
Freienstein-Teufen: Hier begleitet Yaacoubi Immobilien AG Erbengemeinschaften beim Verkauf geerbter Liegenschaften. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Wir kaufen auf Wunsch selbst im Ist-Zustand oder vermitteln still an geprüfte Käufer. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Erbschaft
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Freienstein-Teufen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Was Erben bewegt
Der Wert liegt im Haus und im Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was heute steht und welche Reserve das Grundstück hat.
Vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat: Wir legen die Wege mit Zahlen nebeneinander.
Eine Zahl und ein Rechenweg für alle Erben, gemeinsam oder einzeln erklärt.
Ausgangslage in Freienstein-Teufen
Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Freienstein-Teufen aus der Zeit von 1981 bis 2000, die zweitmeisten aus der Zeit vor 1919.
Mit seinem Steuerfuss liegt Freienstein-Teufen im mittleren Bereich der Spanne, die im Kanton Zürich von 71 bis 128 % reicht.
Nach Einwohnern ist Freienstein-Teufen eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Bülach, der 22 Gemeinden zählt.
Rund 18 km nördlich von Zürich gelegen, hat Freienstein-Teufen Rorbas, Berg am Irchel und Buch am Irchel in der Nähe.
Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl abgenommen.
In Freienstein-Teufen stehen 1'100 Wohnungen im Bestand. Bei 300 bebauten Grundstücken ist das älteste Gebäude vor 1980 entstanden. Von den 650 Grundstücken in den Bauzonen haben 110 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Leerwohnungsziffer beträgt 0,84 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Sie gibt den Anteil leerstehender Wohnungen am Bestand an. Stand der Gebäudedaten ist 4. September 2026.

Gemeinsam entscheiden
Ein Elternhaus zu teilen ist mehr als eine Rechenaufgabe. Darum rechnen wir eine Zahl, der alle folgen können, und erklären sie so oft wie nötig, gemeinsam oder einzeln, vor Ort in Freienstein-Teufen oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir zuhören und die Lage der Erbengemeinschaft klären. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt; jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen, damit niemand im Nachteil ist.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Über einen geschützten Zugang sehen Sie den Stand und geben jedes Angebot frei. Am Ende steht die öffentliche Beurkundung beim Notar.
Freienstein-Teufen im Profil
Freienstein-Teufen liegt im Bezirk Bülach, rund 18 Kilometer nördlich von Zürich. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Freienstein und Teufen ZH. Wer eine geerbte Liegenschaft in Freienstein-Teufen verkaufen möchte, bewegt sich in einer Gemeinde mit 2'373 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung um -1 Prozent. Erschlossen ist Freienstein-Teufen überwiegend mit der ÖV-Güteklasse D; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung.
In den Bauzonen von Freienstein-Teufen liegen auf 52 Hektar rund 650 Grundstücke. Bei 300 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Auf 33 Prozent der Grundstücke steht ein Gebäude aus der Zeit vor 1960. Für eine Erbengemeinschaft kann das bedeuten, dass ein älteres Haus im Ist-Zustand übergeben wird. Zudem zählt die Gemeinde 85 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Als Zonenarten kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone und eine Kernzone vor. Wir prüfen für jedes geerbte Haus, Grundstück oder Mehrfamilienhaus, was darauf steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Einen Überblick über den Ort gibt die Gemeindeseite zu Immobilien in Freienstein-Teufen.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.
Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG
Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben hängt sie vom Verwandtschaftsgrad ab.
§ 11 ESchG ZH
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Heute und nach der Erneuerung
Ein älteres Haus kann man erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder so verkaufen, wie es ist. Wir rechnen die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Ein typischer Ablauf
Sie rufen an und nennen die Adresse. Wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Freienstein-Teufen.
Diskrete Vermittlung
Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.
Exklusivmandat
«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»
Freienstein-Teufen
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann zudem jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen; verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB).
Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Wer erbt, hat also Zeit, die Lage zu ordnen. Den Wert bestimmen unter anderem Grösse und Lage des Grundstücks, der Zustand des Gebäudes und das, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Die Wohnzonen, die Wohn- und Gewerbezone und die Kernzone legen Masse wie Baumassenziffer oder Gebäudehöhe amtlich fest; eine Ausnützungsziffer schreibt die Gemeinde dort nicht vor.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 510 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 270, ein Viertel grösser als 880 Quadratmeter. 50 Prozent der Grundstücke liegen in Hanglage. Mögliche Anlässe für einen Verkauf sind etwa, dass niemand das Haus übernehmen will oder die Erben an verschiedenen Orten leben. Eine andere Lösung ist die Übernahme durch eine Person, die die übrigen Erben auszahlt.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Zuständig ist das Grundbuchamt Embrach. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich und auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf.
Häufige Fragen
Bei 300 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Das ist ein Wert zum Bestand, keine Aussage über einzelne Erbfälle. Von den rund 650 Grundstücken in den Bauzonen sind 110 ohne Gebäude. Stand der Gebäudedaten ist 4. September 2026. Für Ihr Grundstück rechnen wir im Gespräch die genauen Zahlen.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 510 Quadratmeter. Ein Viertel ist kleiner als 270, ein Viertel grösser als 880 Quadratmeter. Für Erben heisst das: Die Grösse ist ein Faktor für den Wert, neben Lage, Zustand und Zonenordnung. Wir rechnen Ihr Grundstück einzeln und belegen jede Zahl.
Nach den Erbquoten, die sich aus Gesetz, Testament oder Erbvertrag ergeben, und nach dem, was im Teilungsvertrag vereinbart wird. Das Notariat oder eine Anwältin hält die Teilung fest. Wir liefern die Grundlage: den Wert der Liegenschaft und den Nettoerlös nach Kosten und Steuern.
Sie wird beim Verkauf aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft eine Festhypothek noch, verlangt die Bank bei vorzeitiger Auflösung meist eine Entschädigung. Wir legen den Termin wenn möglich so, dass sie klein bleibt, oder der Käufer übernimmt die Hypothek, wenn die Bank zustimmt.
Grundstückgewinnsteuer nicht: Der Erbgang selbst löst sie nicht aus, sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Erbschaftssteuer bezahlen im Kanton Zürich Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen keine (§ 11 ESchG ZH). Für andere Erben klärt das Steueramt die Höhe; wir ziehen auf Wunsch Ihre Steuerberatung bei.
Ja. Wir rechnen jede Parzelle der Gemeinde Freienstein-Teufen nach derselben Bau- und Zonenordnung, in jeder Ortschaft und jedem Quartier. Geben Sie Ihre Adresse oben ein: Sie sehen die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, und wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit Fakten.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 11. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.