Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser und Scheunen in der Landwirtschaftszone von Freienstein-Teufen unmittelbar. Ob ein Gebäude anders genutzt werden kann, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude und von den Vorgaben ab, die für den Standort gelten.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wer kaufen darf, ist deshalb nicht bei jedem Grundstück gleich geregelt. Diese Frage klären wir vor dem ersten Preis, damit Sie wissen, welcher Kreis von Käufern überhaupt in Frage kommt.
Was den Wert bestimmt, rechnen wir aus den amtlichen Unterlagen: Lage in der Zone, Gebäude, zulässige Nutzung und Erschliessung. Das ist keine Schätzung vom Schreibtisch, sondern eine Rechnung mit Beleg im Original. Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder ein Betrieb, der nicht weitergeführt wird. Bei Erbengemeinschaften übernehmen wir einen Hof auch im Ist-Zustand. Liegt ein Teil Ihrer Parzelle in der Bauzone, hilft die Seite zu Grundstück und Bauland in Freienstein-Teufen weiter.
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Was bei einem Verkauf im Kanton allgemein zu beachten ist, fassen wir auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich zusammen. Zur Besteuerung eines Gewinns finden Sie Hinweise unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos. Danach prüfen wir Zone, Gebäude und die Regeln des bäuerlichen Bodenrechts.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Beurkundet wird beim Notar, Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Embrach.