Wohnzone 2/25%
rund 200 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 25 %
- Überbauungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Fischenthal · Kanton Zürich
Die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung ist unsere Leistung für alle, die wissen wollen, was sie bauen dürfen. Yaacoubi Immobilien AG prüft sie für Grundstücke in Fischenthal, rechnet nach und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Fischenthal und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Fischenthal wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Fischenthal regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 40 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 2 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 7,5 und 7,8 m.
In Fischenthal kennt die Bau- und Zonenordnung Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone und eine Kernzone. Für alle diese Zonen legt sie die Ausnützungsziffer, die Überbauungsziffer, die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest.
Die Zonenliste darunter zeigt die Masse je Zone. Ob und wie Sie bauen dürfen, entscheidet am Ende die Behörde im Bewilligungsverfahren.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Fischenthal
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Zur Gemeinde gehören drei Ortschaften: Fischenthal, Steg im Tösstal und Gibswil.
Rund 30 km östlich von Zürich gelegen, hat Fischenthal Bäretswil, Bauma und Hinwil in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Fischenthal eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Hinwil, der 11 Gemeinden zählt.
Ohne Gebäude ist in Fischenthal ein grösserer Teil der Bauzonen-Grundstücke als im Mittel des Kantons Zürich.
In Fischenthal liegen 780 Grundstücke in Zonen, für die die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich festlegt. Es sind 4 Zonen, Stand der Zonenangaben 12. Oktober 2026. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 490 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 230 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 920 Quadratmeter. Die Werte zeigen die Spannweite, innerhalb der Sie Ihr Grundstück einordnen können.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Fischenthal im Profil
In Fischenthal leben 2'697 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich im Zeitraum von 2020 bis 2025 um +7,8 Prozent. Die Gemeinde im Bezirk Hinwil umfasst die Ortschaften Fischenthal, Steg im Tösstal und Gibswil. Der Wohnungsbestand beträgt 1'300 Wohnungen. Wer in Fischenthal ein Grundstück besitzt, kann aus verschiedenen Anlässen vor einer Frage zum Bauen stehen: Wer erbt, will wissen, was auf dem Land möglich wäre. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, lohnt der Blick auf die Bebaubarkeit. Auch wer eine auslaufende Hypothek neu ordnet, kann wissen wollen, was das eigene Grundstück zulässt.
Fischenthal liegt östlich von Zürich, rund 30 Kilometer von der Stadt entfernt. Die Bauzonen von Fischenthal umfassen 79 Hektar mit 820 Grundstücken. Davon tragen 190 kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 waren in Fischenthal 40 Baugesuche publiziert. Wie gross ein Grundstück ist und wie es am Hang liegt, gehört zur Frage, was darauf möglich ist. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 53 Prozent; bei älteren Gebäuden lohnt der Vergleich mit dem, was die Bau- und Zonenordnung heute zulässt.
Die Masse, kurz erklärt
Fischenthal wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Fischenthal werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Fischenthal.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Fischenthal
Was Sie in Fischenthal bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung Fischenthal legt je Zone fest, wie viel Nutzfläche, wie viel Überbauung und welche Höhen zulässig sind. Wer wissen will, wie viel er in Fischenthal bauen darf, liest also zuerst den Zonenplan und dann die Masse der eigenen Zone. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Zur Zone kommt die Lage. Von den Bauzonen-Grundstücken sind 35 Prozent eben, 43 Prozent liegen am Hang und 22 Prozent in steiler Hanglage. Wie ein Gebäude am Hang gesetzt werden kann, sehen Sie im Musterschnitt der Seite. Dazu kommen Einschränkungen ausserhalb der Zone: Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG), und jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV).
Auch Rechte Dritter gehören zur Prüfung. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Wald. Im Baubewilligungsverfahren gibt es im Kanton Zürich kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG).
Im Kanton Zürich gelten für das Bauen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Die Bewilligung bleibt Sache der Behörde. Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Am Anfang steht die Grundstückprüfung: Sie geben die Adresse ein, und Ihr Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen und nie per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Methode: so prüfen wir ein Grundstück.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Erst dann sprechen wir über einen Weg: Direktankauf mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder Exklusivmandat ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Wer ein Grundstück einbringen will, findet bei Land gegen Wohnung in Fischenthal einen dritten Weg.
Häufige Fragen
In Fischenthal liegen 780 Grundstücke in Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Es handelt sich um 4 Zonen (Stand 12. Oktober 2026). Die Zahl ist gerundet. Für Ihr Grundstück gilt, was die Bau- und Zonenordnung für Ihre Zone festlegt. Wir prüfen es in der Grundstückprüfung und belegen es im amtlichen Original.
Von 820 Grundstücken in den Bauzonen tragen 190 kein Gebäude (gerundet, Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts über ein einzelnes Grundstück. Ob dort gebaut werden darf, hängt von Zone, Lage und Recht ab; das rechnen wir für Sie nach.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 12. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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