Bei einem Hof in Feuerthalen kommt es zuerst auf die Zone an. Liegen Haus, Scheune und Land in der Landwirtschaftszone, gelten ausserhalb der Bauzone enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus lässt sich also nicht beliebig umbauen oder anders nutzen. Das bestimmt, was ein Käufer mit dem Hof tun kann, und damit auch, was er dafür bezahlen kann. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es regelt, wer solches Land erwerben darf. Deshalb sagen wir offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Liegen einzelne Parzellen in der Bauzone, ist das eine andere Ausgangslage, die wir gesondert prüfen. Dazu finden Sie mehr unter Grundstück und Bauland verkaufen in Feuerthalen. Den Wert bestimmen so am Ende Zone, Gebäude und die rechtlichen Möglichkeiten jeder einzelnen Parzelle.
Anlässe für einen Verkauf können eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine fehlende Nachfolge im Betrieb sein. Auch eine Erbengemeinschaft können wir beim Verkauf begleiten, und im Direktankauf übernehmen wir einen Hof im Ist-Zustand. Ein Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten ausserhalb der Bauzone und für landwirtschaftliche Grundstücke die Regeln des Bundes, die oben genannt sind. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer Land aus der Bauzone verkauft, sollte auch die Steuerfolgen kennen, mehr dazu unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen, was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar.