Bei einem Hof ist die Zone der erste Punkt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune oder ein Stall anders genutzt werden darf, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt, wer kaufen kann und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Den Wert prägen also die Zone, die Gebäude auf dem Grundstück und die Regeln des Erwerbs. Es ist eine Rechnung mit Belegen, keine Schätzung.
Wer erbt, entscheidet in einer Gemeinschaft. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek kann einen Verkauf nötig machen. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Dübendorf.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf eines Hofs das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, dazu das Bundesrecht. Einen Überblick finden Sie auf der Seite zum Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Zürich. Wer die Steuerfolgen eines Verkaufs prüfen will, liest das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Für die Einordnung im Einzelfall sprechen wir mit Ihnen persönlich.
Am Anfang steht das Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Zuerst klären wir, was auf dem Grundstück steht und was die Zone erlaubt. Mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Jedes Angebot geben Sie selbst frei, bis zur Beurkundung beim Notar.