Ein Hof ist kein Haus mit mehr Land. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Ökonomiegebäude gleichermassen. Wer etwas umbauen oder anders nutzen möchte, muss zuerst klären, was die Bewilligung überhaupt zulässt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wir legen das offen, bevor ein Preis fällt, damit Sie keine Zusagen machen, die sich später nicht halten lassen.
Der Verkauf kann verschiedene Anlässe haben. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Oberwinterthur-Winterthur in Winterthur. Bei einer Erbengemeinschaft helfen wir zusätzlich über die Seite zur geerbten Liegenschaft.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf einem Grundstück zulässig ist. Eine Übersicht zum Verkauf finden Sie auf der Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Wer wissen möchte, was auf einer Parzelle möglich ist, findet Hintergründe im Kantonsthema zum Bauen im Kanton Zürich. Wir prüfen jeden Fall einzeln und sagen offen, was gilt.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Mit dem vertraulichen Gespräch legen wir fest, welche Parzellen zum Hof gehören und was darauf steht. Dann prüfen wir, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Danach haben Sie zwei Wege. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Im Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar. Über einen geschützten Zugang sehen Sie den Stand und geben jeden Schritt frei.