Fläche und Zuschnitt
Gleich gross ist nicht gleich viel wert: Bei schmalen, schrägen oder sehr tiefen Grundstücken nehmen Abstände und Baulinien mehr Fläche weg als bei einem Rechteck.
Dürnten · Kanton Zürich
Was darf auf Ihrem Land gebaut werden, und was folgt daraus für den Verkauf? Yaacoubi Immobilien AG begleitet den Verkauf von Grundstücken und Bauland in Dürnten, entweder als Direktankauf mit eigenen Mitteln oder als stilles Exklusivmandat ohne Inserat. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Grundstück verkaufen
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, diskret.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Nach einem halben Jahrhundert im eigenen Haus beginnt für ein Ehepaar etwas Neues. Der Film erzählt, wie wir prüfen, rechnen und den Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Dürnten wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Was den Wert bestimmt
Gleich gross ist nicht gleich viel wert: Bei schmalen, schrägen oder sehr tiefen Grundstücken nehmen Abstände und Baulinien mehr Fläche weg als bei einem Rechteck.
In Dürnten regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Baumassenziffer: zwischen 1,5 und 3,2 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Bau- und Zonenordnung Dürnten
Abstände zu Grenzen, Gebäuden, Wald und Gewässer und die Baulinien schneiden aus dem Grundstück das Baufeld heraus.
§§ 260 bis 274 PBG
Gebaut werden darf nur auf erschlossenem Land: Zufahrt, Wasser, Abwasser, Energie. Wie weit die Erschliessung ist, bestimmt, wie rasch ein Käufer bauen kann.
Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG
Eine laufende Revision der Bau- und Zonenordnung, ein Gestaltungsplan oder eine Arealüberbauung können mehr erlauben oder Auflagen bringen.
§§ 69 und 83 PBG
Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vormerkungen und Anmerkungen im Grundbuch, dazu Lärm, Naturgefahren oder ein belasteter Standort: offen ausgewiesen, bevor ein Käufer sie findet.
Ausgangslage in Dürnten
Am meisten Bauzonen-Grundstücke zählen die Kernzone, die Wohnzone 1.9 und die Wohnzone 2.3.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Dürnten etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Dürnten liegt rund 26 km südöstlich von Zürich, in der Nähe von Rüti, Hinwil und Bubikon.
In Dürnten gelten die Baubegriffe, die seit 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen.
Zur Gemeinde gehören zwei Ortschaften: Dürnten und Tann.
In Dürnten stehen rund 1'800 Grundstücke in den Bauzonen, die zusammen 140 Hektar umfassen. Rund 250 davon tragen kein Gebäude. Die Zahl zählt auch Grundstücke mit, auf denen gerade ein Ersatzneubau entsteht. Sie sagt also nichts über ein einzelnes Grundstück aus, sondern beschreibt den Rahmen, in dem ein Verkauf stattfindet. Die Angaben zu den Zonen stammen aus dem Stand 22. Oktober 2026.
So rechnen wir Bauland
Grenzen und Fläche aus dem amtlichen Plan, dann Baulinie und Grenzabstände, daraus das Baufeld und darin der mögliche Neubau: So rechnen wir Bauland. Für Ihr Grundstück in Dürnten setzen wir die Werte der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde ein.
Dürnten im Profil
Wer in Dürnten ein Grundstück verkaufen will, beginnt beim Bauen. Die Bauzonen von Dürnten umfassen 140 Hektar (Stand 22. Oktober 2026). Darauf liegen rund 1'800 Grundstücke, von denen rund 250 ohne Gebäude sind. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das Zonenbild in Dürnten reicht von Wohnzonen über Wohn- und Gewerbezonen bis zur Kernzone und zu Arbeitszonen für Industrie und Gewerbe. Die Gemeinde im Bezirk Hinwil besteht aus den Ortschaften Dürnten und Tann.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke in Dürnten beträgt 480 Quadratmeter. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 250 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 830 Quadratmeter. Von den Bauzonen-Grundstücken sind 59 Prozent eben, 31 Prozent liegen am Hang und 10 Prozent in steiler Hanglage. Bei 40 Prozent der Grundstücke mit Gebäuden stammt der Bau aus der Zeit vor 1960. Zur Bautätigkeit in Dürnten: Es sind 50 Baugesuche publiziert (zwölf Monate bis 30. Oktober 2026). Die Gemeinde liegt südöstlich der Stadt, in einer Distanz von 26 Kilometern.
Höhen und Abstände
Eine Geschosszahl legt die Ordnung in den Wohnzonen meist nicht fest; das Volumen begrenzen Ziffer und Höhen.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Fassade in den Wohnzonen zwischen 6,5 und 13,5 m fest.
Im Schnitt: typische Zonen der Gemeinde an einem Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Was ein Käufer sieht
Ein Käufer bezahlt für das, was er bauen und vermieten kann. Genau das rechnen wir, bevor ein Preis fällt.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Rechtlich gut zu wissen
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate.
Art. 216 Abs. 1 OR
Der Käufer wird Eigentümer mit dem Eintrag im Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift.
Art. 656 Abs. 1 ZGB
Den Gewinn besteuert die politische Gemeinde. Lange Besitzdauer senkt die Steuer, Investitionen und Verkaufskosten mindern den Gewinn.
§§ 205, 221 und 225 StG ZH · Art. 12 StHG
Grundstückgewinnsteuer →Drei Wege im Vergleich
Wie viele Menschen von Ihrem Verkauf wissen, bestimmen Sie mit der Wahl des Weges. Die Unterschiede auf einen Blick:
Exklusiv heisst: Während der Laufzeit vermittelt nur ein Partner. So erscheint Ihr Objekt nirgends doppelt, und niemand verhandelt ohne Ihr Wissen. Wir sind Immobilienmakler, nur ohne Inserat: was ein Immobilienmakler bei uns für Sie tut.
Der Ablauf
Sie entscheiden an drei Stellen: beim Weg, bei jeder Besichtigung, beim Angebot. Alles andere ist unsere Arbeit.
Exklusivmandat
«Kein Schild im Garten, kein Inserat im Netz. Wir rechnen zuerst, sprechen dann gezielt geprüfte Käufer an und bleiben bis zum Notartermin Ihr Ansprechpartner. Den Preis, den wir nennen, können Sie Zeile für Zeile nachvollziehen.»
Dürnten
Bei unbebautem Land und bei Häusern mit grossem Grundstück bestimmt die Bau- und Zonenordnung, was ein Käufer bezahlen kann. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für die Wohnzonen, die Wohn- und Gewerbezonen und die Arbeitszonen in Dürnten legt die Gemeinde die Baumassenziffer amtlich fest. Die Kernzone kennt keine solche Vorgabe. Bei anderen Massen lässt die Ordnung ausdrücklich offen, was gilt. Wir lesen das im amtlichen Original nach, bevor wir eine Zahl nennen.
Daraus rechnen wir das Baufeld, die zulässige Fläche und die Hauptnutzfläche. Das ist eine Rechnung und keine Schätzung. Erst danach sprechen wir über den Preis. Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft. Auch wer ein Haus mit grossem Grundstück besitzt, das zu gross geworden ist, prüft, ob das Land einzeln einen Wert hat.
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Wald in Wald. Wer am Ort bleiben möchte, findet im Weg Land gegen Wohnung in Dürnten eine Möglichkeit: Sie bringen das Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich und im Beitrag Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen. Es ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Parzelle vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Dann rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Zonenordnung erlaubt.
Danach wählen Sie. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat. Das Honorar ist nur geschuldet, wenn der Verkauf dank der Vermittlung zustande kommt (Art. 412 ff. OR). Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot selbst frei. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar.
Häufige Fragen
Rund 250 von rund 1'800 Grundstücken in den Bauzonen tragen kein Gebäude. Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit, sie sagt deshalb nichts über ein einzelnes Grundstück. Die Bauzonen umfassen 140 Hektar (Stand 22. Oktober 2026). Was auf Ihrer Parzelle möglich ist, rechnen wir aus der Bau- und Zonenordnung.
Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 480 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 250 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 830 Quadratmeter. Die Grösse allein bestimmt den Wert nicht. Entscheidend ist, was die Zonenordnung auf der Fläche erlaubt. Das rechnen wir im ersten Gespräch mit Ihnen durch.
Ja. Viele Grundstücke in einer Bauzone tragen ein älteres Haus, und der Boden ist mehr wert als das Gebäude. Wir rechnen beides: was das Haus heute bringt und was ein Neubau auf dem Grundstück erlauben würde. Daraus ergibt sich, ob Sie als Haus oder als Bauland verkaufen.
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
Beim Direktankauf erhalten Sie ein Angebot in der Regel innert Tagen, der Notartermin richtet sich nach Ihnen. Im Exklusivmandat sprechen wir wenige geprüfte Käufer an; je nach Grundstück dauert es einige Wochen bis wenige Monate. Unter Zeitdruck setzen wir Sie nie.
Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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