Wohnzone 1.9
rund 460 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,9 m³/m²
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
Dürnten · Kanton Zürich
Die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung ist unsere Antwort auf die Frage, was Sie in Dürnten bauen dürfen. Yaacoubi Immobilien AG prüft Ihr Grundstück in Dürnten, rechnet die zulässigen Masse nach und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung ersetzt das nicht.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Dürnten und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Dürnten wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Dürnten
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Die Gemeinde zählt zwei Ortschaften: Dürnten und Tann.
Dürnten liegt rund 26 km südöstlich von Zürich, in der Nähe von Rüti, Hinwil und Bubikon.
Von den 11 Gemeinden im Bezirk Hinwil ist Dürnten nach der Einwohnerzahl eine Gemeinde mittlerer Grösse.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Dürnten etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
Die Bau- und Zonenordnung von Dürnten kennt 10 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 22. Oktober 2026). Rund 1'800 Grundstücke liegen in solchen Zonen. Daneben sind rund 250 Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude verzeichnet; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 50 Baugesuche publiziert. Die Zahlen zeigen den Rahmen, ersetzen aber keine Prüfung Ihrer Parzelle.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Dürnten vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1,5 und 3,2 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Eine feste Geschosszahl kennt die Ordnung in den Wohnzonen meist nicht; Ziffer und Höhen begrenzen das Volumen.
Die zulässige Höhe der Fassade liegt in den Wohnzonen zwischen 6,5 und 13,5 m.
Die Bau- und Zonenordnung von Dürnten unterscheidet Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, eine Kernzone sowie Arbeitszonen für Gewerbe und Industrie. In den Wohnzonen und in den Arbeitszonen legt sie die Baumassenziffer amtlich fest.
In der Kernzone legt sie keine dieser Masse fest, sie macht dazu ausdrücklich keine Vorgabe. Für Kernzonen-Grundstücke prüfen wir daher die übrigen Vorschriften im Einzelfall. Die folgende Liste zeigt jede Zone mit ihren amtlichen Massen. Mehr zur Rechnung erklärt die Seite zur Baumassenziffer mit Beispiel.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Dürnten im Profil
In Dürnten lebten im Jahr 2025 8'030 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +5 Prozent. Der Wohnungsbestand umfasst rund 3'700 Wohnungen. Wer in Dürnten ein Grundstück besitzt, steht vielleicht vor einer Erbschaft oder vor der Pensionierung, oder das Haus ist zu gross geworden. Auch eine Hypothek, die ausläuft oder neu geordnet wird, kann Anlass sein. In jedem dieser Fälle lohnt es sich, zuerst zu klären, was auf der Parzelle gebaut werden darf.
Die Gemeinde im Bezirk Hinwil liegt südöstlich von Zürich, rund 26 Kilometer entfernt. Sie besteht aus den Ortschaften Dürnten und Tann. Zu den Nachbarorten zählen Rüti, Hinwil, Bubikon, Wald und Hombrechtikon. In den Bauzonen von Dürnten liegen rund 1'800 Grundstücke auf einer Fläche von 140 Hektar. Auf rund 260 Grundstücken stehen Mehrfamilienhäuser. Bei einem Anteil von 40 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960. Die Gebäudedaten haben den Stand 4. September 2026. Wie viel auf dem einzelnen Grundstück möglich ist, hängt von seiner Zone ab.
Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Dürnten hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Dürnten hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
Die Bau- und Zonenordnung von Dürnten steuert die Dichte mit der Baumassenziffer statt mit der Ausnützungsziffer: so viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain dürfen je Quadratmeter Grundstück stehen. Gerechnet ist mit der Ziffer der Wohnzone 1.9.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Dürnten
Wer wissen will, ob ein Grundstück in Dürnten bebaubar ist, beginnt bei der Zone. Sie bestimmt, welche Nutzung zulässig ist und welche Masse gelten. Die Bau- und Zonenordnung legt in Dürnten in allen Zonen ausser der Kernzone die Baumassenziffer amtlich fest. Diese Ziffer misst, wie viel umbauter Raum im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche zulässig ist. Für die Kernzone macht die Bau- und Zonenordnung zu diesen Massen ausdrücklich keine Vorgabe. Dort entscheiden die übrigen Vorschriften, die wir für jedes Grundstück einzeln prüfen.
Weitere Grenzen setzen Höhen und Grenzabstände. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Entlang von Gewässern ist im Gewässerraum nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Wald. Die Hanglage kann die Planung beeinflussen: Bei 31 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegt sie am Hang, bei 10 Prozent steil.
Steht eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine Trennung an, schafft die Klärung der Bebaubarkeit eine sachliche Grundlage für jede weitere Entscheidung. Das gilt auch, wenn eine Hypothek ausläuft oder neu geordnet wird. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Kanton Zürich gilt zudem, dass es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren gibt. Den Überblick finden Sie im Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht, sie erteilt die zuständige Behörde.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten. Über die Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, die Vorgehensweise beschreibt die Methode der Grundstücksprüfung. Erst auf dieser Grundlage sprechen wir über einen Weg: Direktankauf ohne Finanzierungsvorbehalt oder Exklusivmandat ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Bei Land gegen Wohnung wird die Wohnung vor Baubeginn beim Notar vereinbart.
Häufige Fragen
Rund 1'800 Grundstücke liegen in Zonen mit amtlich festgelegten Massen, verteilt auf 10 Zonen (Stand 22. Oktober 2026). Insgesamt zählen die Bauzonen rund 1'800 Grundstücke. Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, hängt von ihrer Zone ab. Wir prüfen das im Gespräch und belegen es im amtlichen Original.
Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 480 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 250 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 830 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nicht, wie viel gebaut werden darf. Dazu braucht es die Zone, die Baumassenziffer und die Abstände. Diese rechnen wir für Ihre Parzelle nach.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Ja. Wir rechnen jede Parzelle der Gemeinde Dürnten nach derselben Bau- und Zonenordnung, in jeder Ortschaft und jedem Quartier. Geben Sie Ihre Adresse oben ein: Sie sehen die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, und wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit Fakten.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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