Wohnzone Wa
rund 60 Grundstücke- Überbauungsziffer
- 20 %
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
- Fassadenhöhe
- 4,3 mArt. 25, Art. 26
- Gesamthöhe
- 10,3 mArt. 25, Art. 26
Dorf · Kanton Zürich
Dorf im Bezirk Andelfingen: Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in Dorf nach Bau- und Zonenordnung. Wir zeigen Zone, amtlich festgelegte Masse und offene Punkte, jeweils mit Beleg im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Dorf und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Dorf wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Dorf regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Überbauungsziffer: 20 %.
Eine feste Geschosszahl kennt die Ordnung in den Wohnzonen meist nicht; Ziffer und Höhen begrenzen das Volumen.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade zwischen 4,3 und 7,6 m.
In Dorf kommen zwei Arten von Zonen vor: Wohnzonen und Kernzonen. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich die Überbauungsziffer fest. Bei den Vollgeschossen macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe.
In den Kernzonen legt die Ordnung amtlich keine solchen Masse fest, auch bei den Vollgeschossen gibt es keine Vorgabe. Andere Vorschriften des Kantons und der Gemeinde bleiben davon unberührt. Die Liste unten zeigt die Zonen mit ihren Massen; wie Sie die Ausnützung lesen, erklärt die Seite zur Baumassenziffer mit Formel und Beispiel.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Dorf
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Rund 23 km nördlich von Zürich gelegen, hat Dorf Volken, Henggart und Andelfingen in der Nähe.
Von den 20 Gemeinden im Bezirk Andelfingen ist Dorf nach der Einwohnerzahl eine der kleineren Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Dorf ein kleinerer Teil der Bauzonen-Grundstücke als im Mittel des Kantons Zürich.
In Dorf legt die Bau- und Zonenordnung für 4 Zonen amtlich Masse fest. Sie betreffen 280 Grundstücke. Die Zonenangaben haben den Stand 13. Oktober 2026. Insgesamt umfassen die Bauzonen von Dorf 21 Hektar. Ohne Gebäude sind 30 Grundstücke in der Bauzone; mitgezählt sind auch Grundstücke, auf denen ein Ersatzneubau entsteht. Eine amtlich festgelegte Masse bedeutet, dass die Ordnung für diese Zone einen bestimmten Wert nennt, etwa zur Überbauung. Die Zahlen zeigen den Rahmen, ersetzen aber nie die Prüfung Ihres eigenen Grundstücks.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Dorf hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
§ 256 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Dorf im Profil
Die Gemeinde Dorf besteht aus der Ortschaft Dorf. Ende 2025 lebten in Dorf 739 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +11 Prozent. Das gibt einen ersten Rahmen für die Frage, wie viel Bauland in Dorf vorhanden ist und wie es genutzt wird.
Für die Frage, was gebaut werden darf, zählt zuerst das Bauland. Die Bauzonen von Dorf umfassen 21 Hektar und 280 Grundstücke. Davon sind 30 Grundstücke ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das mittlere Grundstück in der Bauzone misst 500 Quadratmeter. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 770 Quadratmeter. Ebene Lagen machen 71 Prozent der Bauzonen-Grundstücke aus, Hanglagen 29 Prozent. Auf 28 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Für Umbau, Aufstockung oder Ersatzneubau in Dorf ist das ein Ausgangspunkt, den wir Grundstück für Grundstück prüfen. Auch die 350 Wohnungen im Bestand gehören zu diesem Bild.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Dorf zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Dorf
Was Sie bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone ab. Jede Zone hat Regeln zu Nutzung, Ausnützung, Höhen und Abständen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wer das Baureglement von Dorf liest, findet nicht für jede Zone jedes Mass. Wo die Ordnung nichts festlegt, steht «keine Vorgabe». Das heisst nicht, dass alles möglich ist, sondern dass andere Regeln den Rahmen setzen.
Zusätzlich prägen die Hanglage, die Grösse des Grundstücks und die Erschliessung das Vorhaben. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend D, das steht für die Stufe der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Andelfingen.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek. Dann hilft eine gerechnete Grundlage. Mehr zur Methode finden Sie unter so prüfen wir ein Grundstück.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines dazu lesen Sie im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Verkaufsfragen finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, in der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Danach wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Bei beiden Wegen bleibt der Ablauf bis zur Beurkundung beim Notar bei einem Ansprechpartner.
Häufige Fragen
In Dorf sind es 280 Grundstücke in 4 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (gerundet, Stand 13. Oktober 2026). Insgesamt liegen 280 Grundstücke in der Bauzone. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von der Zone ab; wir prüfen das im Gespräch anhand der Bau- und Zonenordnung.
Das mittlere Grundstück in der Bauzone misst 500 Quadratmeter (Median). Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 770 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nicht, was gebaut werden darf; dafür braucht es Zone, Masse und Lage Ihres Grundstücks.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.