Die Wohnung steht vorher fest
Bevor gebaut wird, sind Grösse, Lage im Haus, Ausbau und Übergabetermin beim Notar vereinbart.
Dorf · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Dorf bei Land gegen Wohnung: Sie bringen Ihr Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau, der darauf entsteht. Die Wohnung wird vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Vorher rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Land gegen Wohnung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen, ob Ihr Grundstück passt, und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Nach einem halben Jahrhundert im eigenen Haus beginnt für ein Ehepaar etwas Neues. Der Film erzählt, wie wir prüfen, rechnen und den Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Dorf wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Der Tausch
Ausgangslage in Dorf
Am häufigsten sind in Dorf Grundstücke, deren ältestes Gebäude aus der Zeit von 1981 bis 2000 stammt, danach solche mit ältestem Gebäude aus der Zeit vor 1919.
Die Bevölkerung von Dorf ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.
Dorf liegt rund 23 km nördlich von Zürich, in der Nähe von Volken, Henggart und Andelfingen.
Am meisten Bauzonen-Grundstücke zählen die Kernzone I, die Wohnzone Wa und die Wohnzone Wb.
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Dorf ist eben, mit unter 10 % Neigung.
In Dorf liegen gerundet 110 Grundstücke in Zonen mit Wohnnutzung, die entweder kein Gebäude tragen oder Gebäude aus der Zeit vor 1980. Für sie kommt Land gegen Wohnung grundsätzlich in Betracht. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 500 Quadratmetern (Median). Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 770 Quadratmeter. Ob ein einzelnes Grundstück geeignet ist, zeigt erst die Rechnung.
Heute und neu möglich
Sie bringen Ihr Grundstück ein und erhalten eine neue Wohnung im Neubau, der darauf entsteht. Ohne Umzug in die Ferne, ohne Bauherrenrisiko.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Dorf im Profil
In Dorf lebten laut amtlicher Statistik 739 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +11 Prozent. Der Wohnungsbestand in Dorf umfasst gerundet 350 Wohnungen. Wer hier ein Grundstück oder ein älteres Haus besitzt, steht vielleicht vor einer Frage: Erbschaft, Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, oder eine Hypothek, die ausläuft. Wer dabei in Dorf bleiben möchte, findet im Tausch von Land gegen Wohnung einen Weg.
Dorf liegt im Bezirk Andelfingen, nördlich von Zürich aus, in einer Distanz von 23 Kilometern zur Stadt. Die Bauzonen von Dorf umfassen 21 Hektar mit gerundet 280 Grundstücken. Dazu gehören Wohnzonen und Kernzonen. Gerundet 30 Bauzonen-Grundstücke in Dorf tragen kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Gemeinde besteht aus der Ortschaft Dorf. Das hilft bei der Einordnung: Wer in Dorf ein Grundstück einbringt, bleibt in einem Ort, dessen Zonen und Bestand sich amtlich nachlesen lassen. Einen Überblick über den Ort finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Dorf.

Und danach
Weniger Fläche zu pflegen, mehr Licht, ein Lift und dieselben Nachbarn: Wer Land gegen Wohnung wählt, bleibt am vertrauten Ort und muss trotzdem nicht selbst bauen.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen. Mit der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Stimmt die Rechnung, legen wir fest, welche Wohnung Sie im Neubau erhalten. Sie wird vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Alles bleibt diskret: kein Inserat, kein Schild, kein Portal. Mieter und Nachbarn erfahren nichts, bis Sie es wollen.
Worauf es ankommt
Bevor gebaut wird, sind Grösse, Lage im Haus, Ausbau und Übergabetermin beim Notar vereinbart.
Ihre Wohnung wird als Stockwerkeigentum im Grundbuch eingetragen; begründet werden kann es schon vor dem Bau, mit dem Aufteilungsplan.
Art. 712a ff. ZGB · Art. 69 GBV
Termine, Qualität und Absicherung bis zur Übergabe regelt der Vertrag. Das Bauherrenrisiko tragen nicht Sie.
Was Platz hat
In Dorf regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Überbauungsziffer: 20 %.
Eine Geschosszahl legt die Ordnung in den Wohnzonen meist nicht fest; das Volumen begrenzen Ziffer und Höhen.
Die zulässige Höhe der Fassade liegt in den Wohnzonen zwischen 4,3 und 7,6 m.
Schnitte typischer Wohnzonen der Gemeinde an einem Mustergrundstück, im gleichen Massstab.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Dorf.
Diskrete Vermittlung
Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.

Der Neubau
Baufeld, Geschosse und Wohnungen stehen vor dem ersten Spatenstich fest. Welche Wohnung Ihnen gehören wird, ist vor Baubeginn vertraglich vereinbart.
Dorf
Bei Land gegen Wohnung verkaufen Sie nicht für einen Betrag, den Sie anderswo anlegen. Sie bringen Ihr Grundstück ein und erhalten dafür eine Wohnung im Neubau, der darauf entsteht. Die Wohnung wird vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Wer in Dorf bleiben möchte, kennt damit das Ergebnis, bevor der erste Bagger kommt. Stockwerkeigentum wird im Grundbuch eingetragen und kann schon vor dem Bau begründet werden, auf Grundlage des Aufteilungsplans (Art. 712a ff. ZGB).
Was ein Grundstück für diesen Weg hergibt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung. In Dorf gibt es Wohnzonen und Kernzonen. Für die Wohnzonen legt die Ordnung amtlich die Überbauungsziffer fest, bei den Vollgeschossen macht sie keine Vorgabe. Bei den Kernzonen gibt es keine amtlich festgelegte Ziffer. Dazu kommen Hanglage und Grösse: 71 Prozent der Bauzonen-Grundstücke sind eben, 29 Prozent liegen am Hang. Wir rechnen das für Ihr Grundstück, bevor wir über eine Wohnung sprechen.
Der Anlass kann sehr verschieden sein. Wer erbt, möchte vielleicht im Elternhaus-Umfeld bleiben. Steht die Pensionierung an, kann eine kleinere Wohnung ohne Garten das Ziel sein. Mehr dazu lesen Sie unter Haus verkaufen im Alter und kleiner wohnen. Wer das Grundstück stattdessen verkaufen möchte, findet den Weg auf der Seite Grundstück und Bauland verkaufen in Dorf.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer, beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Grundlagen finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Zuständig ist das Grundbuchamt Andelfingen, die Seite Grundstück verkaufen im Kanton Zürich fasst den Rahmen zusammen.
Häufige Fragen
Geeignet sind Grundstücke ohne Gebäude oder mit Gebäuden aus der Zeit vor 1980. In Dorf liegen gerundet 110 solche Grundstücke in Zonen mit Wohnnutzung. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 500 Quadratmeter (Median). Ob Ihr Grundstück passt, entscheiden Bau- und Zonenordnung, Hanglage und Grösse. Das rechnen wir im ersten Gespräch durch.
In den Bauzonen von Dorf tragen gerundet 30 von gerundet 280 Grundstücken kein Gebäude (Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Für Land gegen Wohnung ist sie ein erster Anhaltspunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung Ihres Grundstücks.
Für Grundstücke, auf denen deutlich mehr gebaut werden darf, als heute steht, oft ein Einfamilienhaus auf einer grossen Parzelle. Ob das bei Ihnen zutrifft, rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde, bevor wir etwas versprechen. Passt es nicht, zeigen wir Ihnen die anderen Wege.
Nein. Viele Eigentümer verkaufen das Grundstück an einen Entwickler, der den Ersatzneubau umsetzt, oder an uns. Andere bringen ihr Land ein und erhalten eine neue Wohnung im Neubau. Wir zeigen, welcher Weg zu Ihnen passt, und begleiten ihn bis zum Schluss.
Ja. Land gegen Wohnung ist eine Möglichkeit, kein Muss. Direktankauf und Exklusivmandat stehen ebenso offen, und wir rechnen die Wege nebeneinander. Manche Eigentümer wählen auch eine Mischung: eine kleinere Wohnung und einen Teil des Werts ausbezahlt. Entscheiden müssen Sie erst, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen.
Von der ersten Rechnung bis zum Bezug oft drei bis vier Jahre: Planung, Baugesuch und Bewilligung, Kündigungen, Abbruch und Bau. Ein Vorentscheid der Baubehörde (§ 323 PBG) kann grundlegende Fragen früh klären. Wer verkauft, gibt diese Zeit und das Risiko an den Käufer ab.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.