Wer einen Hof in Dorf verkaufen will, muss zuerst wissen, was verkauft werden darf und an wen. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Bauernhaus, die Scheune und jede Nebennutzung. Es bestimmt mit, was ein Käufer mit den Gebäuden später tun kann, und damit auch, was sie ihm wert sind.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Der Kreis möglicher Käufer ist deshalb nicht derselbe wie bei einem Grundstück in der Bauzone. Wir sagen Ihnen offen, was für Ihre Parzellen gilt, bevor ein Preis genannt wird. Der Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Wer erbt, steht vor der Frage, wie die Gemeinschaft den Hof ordnet. Steht die Pensionierung an, geht es um die Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Hilfreich sind dann die Seiten zur geerbten Liegenschaft in Dorf und zum Verkauf des Hauses im Alter.
Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Andelfingen. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick über den Verkauf von Liegenschaften finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer mit Gewinn verkauft, findet Grundlagen unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen und nicht per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Jede Besichtigung und jedes Angebot geben Sie in Ihrem geschützten Zugang frei, bis zur Beurkundung beim Notar.