
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Dorf, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir die Lage der Erbengemeinschaft verstehen: Wer gehört dazu, was soll mit der Liegenschaft geschehen? Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg.
Dann gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Es gibt einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Die Beurkundung beim Notar ist Pflicht (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Über den geschützten Zugang geben Sie jedes Angebot frei.