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Dorf · Kanton Zürich

Geerbte Liegenschaft in Dorf verkaufen

Dorf liegt im Bezirk Andelfingen. Yaacoubi Immobilien AG begleitet Erbengemeinschaften beim Verkauf geerbter Liegenschaften in Dorf: Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Wir kaufen im Ist-Zustand selbst oder vermitteln diskret ohne Inserat. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Mehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade, HeuteMehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade, Nach der Erneuerung
HeuteNach der Erneuerung
IllustrationGeerbte Liegenschaft · kein angebotenes Objekt
110Grundstücke mit Gebäuden vor 1980
28 %Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 1960
500 m²Grundstück in der Bauzone, Mitte
0,89 %Leerwohnungsziffer
99 %Steuerfuss · 2026
739Einwohner · 2025

Erbschaft

Sprechen wir vertraulich.

Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

Zu Ihrer Liegenschaft freiwillig

Wann dürfen wir Sie anrufen? freiwillig

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Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

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Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Haus, ein Verkauf.

Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Dorf wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Rechtlich gut zu wissen

Was für Erbengemeinschaften gilt.

Gemeinsam bis zur Teilung

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam, und sie entscheiden gemeinsam, auch über einen Verkauf. Eine von der Behörde bestellte Erbenvertretung kann die Verwaltung übernehmen, ersetzt die Einigung über einen Verkauf aber in der Regel nicht.

Art. 602 Abs. 2 und 3 ZGB

Keine Steuer beim Erbgang

Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.

Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG

Erbschaftssteuer im Kanton Zürich

Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben hängt sie vom Verwandtschaftsgrad ab.

§ 11 ESchG ZH

Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.

Ausgangslage in Dorf

Geerbte Liegenschaft in Dorf.

Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Dorf aus der Zeit von 1981 bis 2000, die zweitmeisten aus der Zeit vor 1919.

Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Dorf liegt im mittleren Bereich.

Von den 20 Gemeinden im Bezirk Andelfingen ist Dorf nach der Einwohnerzahl eine der kleineren Gemeinden.

Rund 23 km nördlich von Zürich gelegen, hat Dorf Volken, Henggart und Andelfingen in der Nähe.

Die Bevölkerung von Dorf ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.

Die Seite zeigt für Dorf, was zu geerbten Liegenschaften amtlich vorliegt. Bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand, gibt es 110 (gerundet, Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 28 Prozent. Die Zahlen beschreiben den Bestand der Gemeinde, nicht ein einzelnes Grundstück. Für Ihre Liegenschaft rechnen wir im Gespräch mit den amtlichen Originalen.

Dorf · Kanton ZürichGeerbte Liegenschaft
Einwohnerinnen und Einwohner739amtlichamtliche Statistik, Ende 2025
Leerwohnungsziffer0,89 %amtlichamtliche Statistik, Stichtag 1. Juni 2026
Steuerfuss der Gemeinde99 % der einfachen StaatssteueramtlichSteuerjahr 2026
Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 196028 %hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Grundstücksgrösse in der Bauzone, Mitte500 m²hergeleitetMedian, gerundet, aus den amtlichen Plänen, Stand 13. Oktober 2026
Grundstücke mit drei und mehr Wohnungen25hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Wohnungen im Bestand350hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt AndelfingenamtlichSitz in Andelfingen
  • amtlichso übernommen, wie amtliche Statistik und Register sie publizieren, mit Stichtag
  • hergeleitetaus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt und gerundet, nie für Gruppen unter 20 Grundstücken

Was Erben bewegt

Wert, Weg, Fairness: eine Grundlage für alle.

Der Wert

Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.

Der Weg

Behalten und vermieten, selbst entwickeln oder verkaufen, direkt an uns oder im Exklusivmandat.

Die Fairness

Jede Erbin und jeder Erbe sieht dieselbe Rechnung. Das schafft Vertrauen, auch wenn die Meinungen auseinandergehen.

Dorf im Profil

Was Dorf ausmacht.

Dorf liegt im Bezirk Andelfingen, nördlich von Zürich aus gesehen, in einer Distanz von 23 Kilometern zur Stadt. Zur Gemeinde gehört die Ortschaft Dorf. Laut amtlicher Statistik zählt Dorf 739 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). In den Jahren 2020 bis 2025 veränderte sich die Bevölkerung um +11 Prozent. Mit dem öffentlichen Verkehr ist Dorf überwiegend in der Güteklasse D erschlossen; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Der Steuerfuss der Gemeinde beträgt 99 % der einfachen Staatssteuer (Stand 2026). Welcher Anteil der Wohnungen an einem Stichtag leer steht, gibt die Leerwohnungsziffer an; in Dorf beträgt sie 0,89 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026).

Wer in Dorf eine geerbte Liegenschaft verkaufen will, beginnt beim Bestand: Es gibt 110 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand. Dazu kommen 25 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus und 350 Wohnungen im Bestand. Die Bauzonen von Dorf umfassen 21 Hektar mit 280 Grundstücken. Davon sind 30 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Eben sind 71 Prozent der Bauzonen-Grundstücke, in Hanglage liegen 29 Prozent. In Dorf kommen Wohnzonen und Kernzonen vor; für die Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung eine Überbauungsziffer fest, zur Zahl der Vollgeschosse macht sie ausdrücklich keine Vorgabe. Wer ein geerbtes Grundstück in Dorf verkaufen möchte, findet auf der Seite zu Grundstück und Bauland in Dorf weitere Angaben. Einen Überblick über die Gemeinde bietet die Seite Immobilien in Dorf im Überblick.

Geschwister mit Unterlagen am Küchentisch

Gemeinsam entscheiden

Wenn Geschwister gemeinsam erben.

Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Dorf, bei uns oder am Telefon.

Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir die Lage der Erbengemeinschaft verstehen: Wer gehört dazu, was soll mit der Liegenschaft geschehen? Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg.

Dann gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Es gibt einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Die Beurkundung beim Notar ist Pflicht (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Über den geschützten Zugang geben Sie jedes Angebot frei.

Ein typischer Ablauf

Zwei Geschwister erben ein Haus.

Ein Anruf mit der Adresse genügt. Noch während des Gesprächs sehen wir die Parzelle.

  1. Tag 1 · AnrufAdresse, Anliegen, Fragen der Erbengemeinschaft, vertraulich.
  2. Tag 2 · RechnungBestand, Zone und Reserve, dazu Erhalt, Erweiterung und Ersatzneubau als Szenarien, mit allen amtlichen Unterlagen.
  3. Tag 5 · GesprächZahlen und Wege besprechen wir, auf Wunsch mit allen Erben zusammen.
  4. EntscheidDirektankauf durch uns oder Exklusivmandat.
  5. NotarBis zur Beurkundung sauber abgewickelt, die Auszahlung für alle klar geregelt.

Heute und nach der Erneuerung

Erneuern, vermieten oder verkaufen.

Ein älteres Haus kann man erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder so verkaufen, wie es ist. Wir rechnen die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.

Einfamilienhaus, an seiner Stelle zwei Mehrfamilienhäuser, HeuteEinfamilienhaus, an seiner Stelle zwei Mehrfamilienhäuser, Neu möglich
HeuteNeu möglich

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Exklusivmandat

Wir begleiten Ihren Verkauf, exklusiv.

«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»

Zwei Wege

Zwei Wege, eine Ansprechperson.

Diskreter Ankauf

Wir sind der Käufer.

Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Dorf.

  • Übernahme im Ist-Zustand
  • auch von Erbengemeinschaften
  • Zusage in der Regel innert Tagen
Direktankauf →

Diskrete Vermittlung

Wir finden den Käufer.

Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.

  • ein Ansprechpartner
  • Preis offen hergeleitet
  • Honorar nur bei Erfolg
Exklusivmandat →

Dorf

Was Sie in Dorf wissen sollten.

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen; verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB).

Wer erbt, löst damit noch keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, diese Steuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Die Erbengemeinschaft sollte das vor dem Entscheid kennen.

Den Wert bestimmen Lage, Grösse, Zustand und das, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. In Dorf liegt die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke bei 500 Quadratmetern. Mögliche Anlässe sind eine Erbschaft, die Auflösung eines Haushalts oder der Wunsch, dass eine Person die Liegenschaft übernimmt. Wir rechnen, statt zu schätzen, und alle Erben erhalten dieselben Unterlagen.

Im Kanton Zürich erhebt die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Zuständig ist das Grundbuchamt Andelfingen. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich und im Überblick zum Verkauf von Liegenschaften im Kanton Zürich.

Häufige Fragen

Geerbte Liegenschaft in Dorf: Ihre Fragen.

Welche Liegenschaften in Dorf kommen für eine Erbengemeinschaft in Frage?

In Dorf gibt es 110 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand (gerundet, Stand 4. September 2026). Dazu kommen 25 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Die Zahlen beschreiben den Bestand der Gemeinde. Was für Ihre Liegenschaft gilt, klären wir im Gespräch anhand der amtlichen Originale.

Wie gross sind die Grundstücke in den Bauzonen von Dorf?

Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 500 Quadratmetern (Median). Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 770 Quadratmeter. Der Median teilt die Grundstücke in zwei gleich grosse Gruppen. Für eine Erbengemeinschaft ist das ein Anhaltspunkt für die Einordnung.

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.

Was passiert mit der Hypothek?

Sie wird beim Verkauf aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft eine Festhypothek noch, verlangt die Bank bei vorzeitiger Auflösung meist eine Entschädigung. Wir legen den Termin wenn möglich so, dass sie klein bleibt, oder der Käufer übernimmt die Hypothek, wenn die Bank zustimmt.

Kann eine Person die Liegenschaft übernehmen?

Ja. Sie wird dann zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet (Art. 617 ZGB), und die anderen Erben werden ausbezahlt. Damit das fair ist, braucht es eine nachvollziehbare Zahl. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Fachperson bei.

Gibt es Vorkaufsrechte?

Möglich. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben etwa Miteigentümer, wenn ein Anteil verkauft wird, und bei einem selbständigen und dauernden Baurecht der Grundeigentümer und der Bauberechtigte gegenseitig (Art. 682 ZGB). Weitere können vertraglich vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt sein. Wir prüfen den Grundbuchauszug vor der Vermarktung und klären, wer wann informiert werden muss, damit der Verkauf nicht im letzten Moment kippt.

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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

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