Wohnzone 2
rund 150 Grundstücke- Überbauungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 2
Dinhard · Kanton Zürich
Was darf ich in Dinhard bauen? Diese Frage klärt zuerst die Bau- und Zonenordnung. Yaacoubi Immobilien AG prüft für Eigentümer in Dinhard die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Dinhard und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Dinhard wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Dinhard
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Dinhard ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Rund 26 km nordöstlich von Zürich gelegen, hat Dinhard Altikon, Rickenbach und Dägerlen in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Dinhard eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Winterthur, der 19 Gemeinden zählt.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Dinhard etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
In Dinhard kennt die Bau- und Zonenordnung 3 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie gelten für rund 510 Grundstücke. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 540 Quadratmetern (Median). Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 320 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 860 Quadratmeter. Die Zahlen beschreiben den Bestand der Gemeinde und sagen nichts über ein einzelnes Grundstück.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Dinhard vor allem mit der Überbauungsziffer: 30 %.
In den Wohnzonen sind 1 bis 2 Vollgeschosse erlaubt.
Dinhard kennt Wohnzonen und eine Zentrums- oder Kernzone. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung die Überbauungsziffer und die Vollgeschosse amtlich fest. Für die Kernzone sind es die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe.
Ausdrücklich keine Vorgabe macht die Ordnung in der Kernzone zur Ausnützungsziffer, zur Baumassenziffer und zur Überbauungsziffer. Die Liste darunter zeigt die Zonen mit ihren Massen. Wie die Ziffern gerechnet werden, erklären die Seiten zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel und zur Baumassenziffer mit Formel und Beispiel.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Dinhard im Profil
Wer in Dinhard bauen will, schaut zuerst auf die Bauzonen. Sie umfassen in Dinhard 47 Hektar (Stand 14. Oktober 2026). Darin liegen 520 Grundstücke. Auf 85 davon steht kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das Zonenbild von Dinhard besteht aus Wohnzonen und einer Kernzone. Die Gemeinde gehört zum Bezirk Winterthur, und die einzige Ortschaft ist Dinhard selbst. Die Lage beschreibt die Seite in einem eigenen Baustein.
Beim Gebäudebestand zählen die amtlichen Gebäudedaten (Stand 4. September 2026) in Dinhard 780 Wohnungen. Auf 40 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Bei 29 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960. Das Gelände der Bauzonen ist bei 55 Prozent der Grundstücke eben. Die Einwohnerzahl beträgt 1'734 (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um -0,4 Prozent. Diese Werte beschreiben die Gemeinde als Ganzes. Sie sind Ausgangspunkte für die Planung eines Baus in Dinhard, mehr nicht. Was auf Ihrer Parzelle möglich ist, zeigt erst die Rechnung nach der Bau- und Zonenordnung.
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Die Masse, kurz erklärt
Dinhard wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Dinhard hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Dinhard
Was Sie in Dinhard bauen dürfen, hängt von der Zone ab, in der Ihr Grundstück liegt. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa zur Ausnützung, zu den Geschossen, zur Höhe und zu den Grenzabständen. Wo sie nichts festlegt, steht ausdrücklich «keine Vorgabe». Auch das gehört zur Antwort, denn eine fehlende Vorgabe ist eine Aussage.
Dazu kommen Beschränkungen, die nicht aus der Zone stammen. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Liegt ein Grundstück an einem Gewässer, ist im Gewässerraum nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Für Dinhard weist die Gemeinde das Grundbuchamt Oberwinterthur-Winterthur in Winterthur aus.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Im Kanton Zürich gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der jeweiligen Gemeinde. Welche Regeln für Dinhard den Rahmen setzen, erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Wer ein Grundstück stattdessen verkaufen möchte, findet die kantonalen Grundlagen auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Massgebend bleibt immer der amtliche Wortlaut.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Vorab zeigt die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück die Parzelle im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist.
Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist gerechnet, nicht geschätzt. Wie wir dabei vorgehen, beschreibt die Seite zur Methode der Grundstücksprüfung. Sie entscheiden danach, ob Sie selbst bauen, uns das Grundstück im Direktankauf überlassen oder ein Exklusivmandat erteilen. Die Grundstückprüfung ersetzt keine Baubewilligung und stellt keine in Aussicht.
Häufige Fragen
Es sind rund 510 Grundstücke in 3 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Insgesamt liegen 520 Grundstücke in der Bauzone. Bei 85 davon steht kein Gebäude, wobei laufende Ersatzneubauten mitzählen. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von seiner Zone ab, und das prüfen wir im Gespräch anhand der amtlichen Originale.
Der Median liegt bei 540 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 320 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 860 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nicht, was gebaut werden darf. Dafür zählen Zone, Ausnützung oder Überbauungsziffer, Geschosse und Abstände. Diese Masse rechnen wir für Ihre Parzelle nach und belegen sie im amtlichen Original.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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