Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, die zu Wohnraum werden sollen, ebenso wie Anbauten am Bauernhaus. Was ein Gebäude künftig sein darf, bestimmt deshalb mit, was ein Käufer überhaupt damit anfangen kann.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es kann den Kreis möglicher Käufer eingrenzen. Wir klären das, bevor ein Preis fällt, damit Sie nichts versprochen bekommen, was sich nicht halten lässt. Gerechnet wird, nicht geschätzt.
Wer erbt, hält mit anderen Erben ein Stück Land. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Wir hören zu, ordnen die Fakten und besprechen die Möglichkeiten ohne Zeitdruck. Mehr zum Boden in der Bauzone finden Sie unter Grundstück und Bauland verkaufen in Dinhard.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten ausserhalb der Bauzone dieselben Grundsätze des Bundesrechts. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Grundbuchgeschäfte für Dinhard führt das Grundbuchamt Oberwinterthur-Winterthur in Winterthur. Einen Überblick über den Verkauf von Land und Liegenschaften finden Sie auf der Kantonsseite zum Verkauf im Kanton Zürich.
Am Anfang steht das Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, in welcher Zone liegt es, was gilt dort. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihre Parzelle vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Gültig wird der Kauf mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).