Bei einem Hof entscheidet die Zone, was verkauft werden kann und an wen. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus oder eine Scheune lässt sich deshalb nicht einfach zu Wohnraum umbauen. Was erlaubt ist, hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bau- und Zonenordnung ab.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Wir sagen Ihnen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur in Winterthur.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder eine Hypothek, die ausläuft. Bei einer Erbengemeinschaft übernehmen wir den Hof auch im Ist-Zustand. Mehr dazu finden Sie unter Geerbte Liegenschaft in Dägerlen verkaufen.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Grundstücken kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Der Überblick auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich zeigt, worauf Sie achten sollten. Wie die Grundstückgewinnsteuer berechnet wird, erklärt das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Für Dägerlen finden Sie zudem die Gemeindeseite zu Immobilien in Dägerlen.
Am Anfang steht ein Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt; jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Vorab sehen Sie Ihr Grundstück im Luftbild und im Katasterplan, und mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen gewinnen Sie einen ersten Überblick.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Am Ende steht der Notartermin, kein Schild und kein Portal.