Wohnzone 1
rund 85 Grundstücke- Überbauungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 1
Dägerlen · Kanton Zürich
Wir führen die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung durch: Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Dägerlen und prüft Zone, amtlich festgelegte Masse und Stellen ohne Vorgabe. Eine Baubewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Dägerlen und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Dägerlen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Dägerlen vor allem mit der Überbauungsziffer: zwischen 30 % und 35 %.
In den Wohnzonen sind 1 bis 2 Vollgeschosse erlaubt.
Dägerlen kennt Wohnzonen sowie eine Zentrums- oder Kernzone. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich die Überbauungsziffer und die Vollgeschosse fest. Für die Kernzone sind es die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe.
Für keine der Zonen lässt die Ordnung ein Mass ausdrücklich offen: Die Liste zeigt «keine Vorgabe» nirgends. Die Werte finden Sie in der folgenden Zonenliste. Ergänzend lesen Sie die Gemeindeseite zu Immobilien in Dägerlen.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Dägerlen
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Zur Gemeinde gehören fünf Ortschaften: Dägerlen, Bänk (Dägerlen), Berg (Dägerlen), Oberwil (Dägerlen) und Rutschwil (Dägerlen).
Von Zürich aus gerechnet liegt Dägerlen rund 25 km nordöstlich, nahe bei Hettlingen, Thalheim an der Thur und Dinhard.
Nach Einwohnern ist Dägerlen eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Winterthur, der 19 Gemeinden zählt.
Ohne Gebäude ist in Dägerlen etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Dägerlen gibt es 3 Zonen, für die die Gemeinde Masse amtlich festlegt. Sie gelten für 370 Grundstücke. Die Bauzonen insgesamt umfassen 380 Grundstücke. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 470 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 280 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 790 Quadratmeter. Die Zonenangaben haben den Stand 27. September 2026.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Dägerlen im Profil
In Dägerlen lebten im Jahr 2025 1'204 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Zahl veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +16,1 Prozent. Dazu kommen 550 Wohnungen im Bestand, darunter Grundstücke mit Mehrfamilienhaus: Es sind 35. Wer in Dägerlen ein Grundstück besitzt, steht vielleicht vor einer Erbschaft, vor der Pensionierung oder vor der Frage, ob das Haus noch zur Familie passt. Dann lohnt es sich, zuerst zu klären, was auf der Parzelle gebaut werden darf.
Die Gemeinde im Bezirk Winterthur umfasst die Ortschaften Dägerlen, Bänk, Berg, Oberwil und Rutschwil. Sie liegt nordöstlich von Zürich, rund 25 Kilometer entfernt. Die Bauzonen umfassen 35 Hektar mit 380 Grundstücken. Davon sind 55 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Der Anteil der Grundstücke in Hanglage beträgt 34 Prozent, jener ebener Grundstücke 66 Prozent. Auch die Lage am Hang gehört zur Frage, wie sich ein Grundstück bebauen lässt. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 470 Quadratmetern. Die Stände der Gebäudedaten und der Zonenangaben nennt die Seite bei den jeweiligen Zahlen.
Die Masse, kurz erklärt
Dägerlen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Dägerlen zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Dägerlen
Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, hängt zuerst von seiner Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde legt fest, welche Masse gelten, etwa Ausnützung, Baumasse, Höhen und Grenzabstände. Massgebend sind dabei das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung. Nicht jede Zone regelt jedes Mass. Wo eine Ordnung nichts festlegt, steht in der Zonenliste ausdrücklich «keine Vorgabe».
Wer ein Grundstück verkaufen will, sieht an den Massen, wie viel Spielraum es bietet. Das ist ein Teil der Rechnung, nicht der ganze Wert. Dazu kommen Lage und Hang, der Gebäudebestand und Einträge im Grundbuch: Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen dort (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Liegt eine Parzelle an einem Gewässer, ist im Gewässerraum nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG).
Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 31 Prozent. Bei älteren Bauten stellt sich die Frage, ob ein Ersatzneubau mehr Raum erlaubt als der heutige Bestand. Auch das beantwortet erst die Bau- und Zonenordnung, nicht eine Faustregel. Wir rechnen und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Was im ganzen Kanton gilt, erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, wir kommen mit Fakten. In der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach prüfen wir die Zone, die amtlich festgelegten Masse und die Stellen ohne Vorgabe.
Erst wenn die Rechnung steht, sprechen wir über Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Wie wir rechnen, steht auf der Seite zur Methode der Grundstücksprüfung. Bis zur Beurkundung haben Sie einen Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Es sind 370 Grundstücke in 3 Zonen, für die die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich festlegt. Die Bauzonen insgesamt umfassen 380 Grundstücke auf 35 Hektar. Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, hängt von ihrer Zone ab; wir prüfen das im Gespräch mit Belegen.
Es sind 55 Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude. Die Zahl ist gerundet und zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts darüber, ob ein einzelnes Grundstück bebaut werden darf. Das klärt die Zone mit ihren Massen; gerechnet wird mit Stand der Gebäudedaten 4. September 2026.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 27. September 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.