Viel Reserve
Lässt die Zone deutlich mehr zu, als heute steht, rechnet sich ein Neubau eher als eine Erneuerung.
Adliswil · Kanton Zürich
Adliswil: Yaacoubi Immobilien AG prüft für Eigentümerinnen und Eigentümer, ob sich ein Ersatzneubau oder eine Verdichtung auf dem Grundstück eignet. Wir rechnen mit der Bau- und Zonenordnung, kaufen im Direktankauf selbst, vermitteln diskret an Entwickler oder begleiten Land gegen Wohnung.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Ersatzneubau
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen Bestand, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Adliswil wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Drei Wege
Hauptnutzfläche, Kosten und Ertrag: Für jede Liegenschaft rechnen wir die Wege nebeneinander. Welcher passt, entscheidet die Eigentümerschaft.




Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Ausgangslage in Adliswil
Auf den meisten Grundstücken in Adliswil steht als ältestes Gebäude eines aus der Zeit von 1961 bis 1980; dahinter folgt die Zeit von 1981 bis 2000.
Nach der Zahl der Grundstücke sind in Adliswil die Wohnzone 3, die Wohnzone 2 und die Wohnzone 4 die grössten Bauzonen.
Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.
In Adliswil liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Die Bau- und Zonenordnung von Adliswil beruht noch auf den bisherigen Baubegriffen des Kantons.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Adliswil etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Adliswil stehen 1'100 Grundstücke in Wohn- und Mischzonen mit Gebäuden aus der Zeit vor 1980. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 41 Prozent (Stand 4. September 2026). Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 650 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 380, ein Viertel grösser als 1'200 Quadratmeter. Diese Zahlen zeigen den Bestand, sie sagen nichts über ein einzelnes Grundstück.
Wann es sich rechnet
Lässt die Zone deutlich mehr zu, als heute steht, rechnet sich ein Neubau eher als eine Erneuerung.
Stehen Dach, Fassade, Leitungen und Heizung gleichzeitig zur Erneuerung an, nähern sich die Kosten denen eines Neubaus.
Kleine, ungünstig geschnittene Wohnungen lassen sich oft nur schwer zu dem umbauen, was der Markt heute sucht.
Wo Wohnungen gesucht sind, trägt ein Neubau. In Adliswil liegt die Leerwohnungsziffer bei 0,62 %.
Laufende Mietverträge, eine Hypothek mit fester Laufzeit und die Planung der Gemeinde bestimmen den richtigen Moment.
Aufstocken nutzt die Reserve, ohne dass abgebrochen wird. Beide Wege rechnen wir nebeneinander.
Adliswil im Profil
Adliswil liegt im Bezirk Horgen, südlich von Zürich aus und rund 7 Kilometer von der Stadt entfernt. Zur Gemeinde gehört die Ortschaft Adliswil. Wer hier ein Grundstück mit älterem Gebäude besitzt, prüft einen Ersatzneubau in Adliswil mit belegten Zahlen statt mit Annahmen. Laut amtlicher Statistik leben in Adliswil 19'904 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung um +4,5 Prozent. Insgesamt umfassen die Bauzonen der Gemeinde 283 Hektaren mit rund 2'000 Grundstücken (Stand 22. Oktober 2026). Von den Bauzonen-Grundstücken liegen 56 Prozent in Hanglage und 34 Prozent sind eben.
Für das Thema Ersatzneubau zählt der Bestand. In Wohn- und Mischzonen stehen 1'100 Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1980. Auf 720 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus, und die Gemeinde zählt 9'800 Wohnungen. Für 110 Wohnungen liegt eine Bewilligung vor oder sie sind im Bau (Stand 4. September 2026). Die publizierten Baugesuche der zwölf Monate bis 30. Oktober 2026 belaufen sich auf 70. Als Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude zählen rund 300; darin sind auch laufende Ersatzneubauten enthalten. Jedes Grundstück bleibt ein Einzelfall, den wir einzeln prüfen. Mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie es sofort im Luftbild und im Katasterplan.
Was die Zone erlaubt
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Adliswil vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 70 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 4 Vollgeschosse.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 7 und 14 m fest.
Typische Wohnzonen an einem Mustergrundstück, im gleichen Massstab.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Was nicht mehr trägt, macht Platz.




Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Rechtlich gut zu wissen
Bestehende Bauten, die heutigen Bauvorschriften widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und, wenn sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht eignen, anders genutzt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstehen. Neue oder weitergehende Abweichungen von Vorschriften brauchen eine Ausnahmebewilligung. Ein Neubau muss dagegen alle heutigen Regeln einhalten.
§ 357 Abs. 1 PBG
In Kernzonen braucht schon der Abbruch eines Gebäudes eine Bewilligung.
§ 309 Abs. 1 lit. c PBG
Eine Baubewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird; bei Neubauten gilt der Aushub oder der Abbruch als Baubeginn.
§ 322 PBG
Der Ablauf
Ihr Teil: die Adresse nennen und dreimal entscheiden. Unser Teil: alles dazwischen.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein begründeter Preis, eine Zusage, ein Notartermin, auch in Adliswil.
Diskrete Vermittlung
Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.
Exklusivmandat
«Kein Schild im Garten, kein Inserat im Netz. Wir rechnen zuerst, sprechen dann gezielt geprüfte Käufer an und bleiben bis zum Notartermin Ihr Ansprechpartner. Den Preis, den wir nennen, können Sie Zeile für Zeile nachvollziehen.»
Adliswil
Bei einem älteren Haus stehen zwei Wege offen: erhalten und erweitern, etwa mit Aufstockung oder Anbau, oder abbrechen und neu bauen. Was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt, entscheidet. In Adliswil gibt es Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, Zentrumszonen und eine Kernzone. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe fest. Wie die Ziffer zu rechnen ist, erklärt die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Wer ein Haus mit Mietern verkauft, übergibt die Mietverhältnisse dem Käufer. Ein Ersatzneubau braucht deshalb Zeit und eine sorgfältige Planung der Kündigungen (Art. 261 und 271a OR). Wertvermehrende Investitionen dürfen auf die Mieten überwälzt werden (Art. 269a lit. b OR, Art. 14 VMWG). Die Leerwohnungsziffer misst den Anteil leerer Wohnungen am Bestand; sie beträgt 0,62 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026).
Anlässe können eine Erbschaft sein, die Pensionierung, wenn das Haus zu gross wird, eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek. Dann verkaufen Sie an einen Entwickler oder bringen das Grundstück ein, wie auf der Seite Land gegen Wohnung in Adliswil beschrieben, und erhalten eine Wohnung im Neubau.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Mehr dazu finden Sie auf der Seite Was darf ich im Kanton Zürich bauen?
Am Anfang steht das persönliche Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten und rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Danach wählen Sie: Direktankauf durch uns, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, oder ein Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg.
Beim Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang mit Stand, Unterlagen und Freigabe jedes Angebots. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Thalwil.
Häufige Fragen
In Wohn- und Mischzonen stehen 1'100 Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1980 (Stand 4. September 2026). Das ist die Menge älterer Bauten, kein Urteil über einzelne Parzellen. Ob sich Abbruch und Neubau eignen, entscheidet die Bau- und Zonenordnung. Das rechnen wir für Ihr Grundstück im Gespräch nach.
Die Leerwohnungsziffer gibt den Anteil leerer Wohnungen am Bestand an: 0,62 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Bewilligt oder im Bau sind 110 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Die publizierten Baugesuche der zwölf Monate bis 30. Oktober 2026 belaufen sich auf 70. Für ein einzelnes Grundstück sagen diese Werte nichts aus; sie helfen, den Ort einzuordnen. Was auf Ihrem Grundstück möglich ist, rechnen wir im persönlichen Gespräch mit Belegen nach.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Von der ersten Rechnung bis zum Bezug oft drei bis vier Jahre: Planung, Baugesuch und Bewilligung, Kündigungen, Abbruch und Bau. Ein Vorentscheid der Baubehörde (§ 323 PBG) kann grundlegende Fragen früh klären. Wer verkauft, gibt diese Zeit und das Risiko an den Käufer ab.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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