Teilung jederzeit
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Adliswil · Kanton Zürich
Wie lässt sich eine geerbte Liegenschaft in Adliswil verkaufen, ohne dass Streit entsteht? Yaacoubi Immobilien AG begleitet den Verkauf geerbter Liegenschaften für Erbengemeinschaften in Adliswil. Alle Erben erhalten dieselben belegten Zahlen. Auf Wunsch kaufen wir im Ist-Zustand selbst, mit einem Preis und einem Notartermin.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Erbschaft
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Adliswil wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.
Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Ausgangslage in Adliswil
Am häufigsten sind in Adliswil Grundstücke, deren ältestes Gebäude aus der Zeit von 1961 bis 1980 stammt, danach solche mit ältestem Gebäude aus der Zeit von 1981 bis 2000.
Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Adliswil liegt im mittleren Bereich.
Nach Einwohnern ist Adliswil die drittgrösste Gemeinde im Bezirk Horgen, der 9 Gemeinden zählt.
Adliswil liegt rund 7 km südlich von Zürich, in der Nähe von Kilchberg, Rüschlikon und Langnau am Albis.
Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.
In Adliswil leben 19'904 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +4,5 Prozent. Der Wohnungsbestand umfasst 9'800 Wohnungen, auf 720 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Die Leerwohnungsziffer beträgt 0,62 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Sie gibt den Anteil leer stehender Wohnungen am Bestand an.
Was Erben bewegt
Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.
Vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat: Wir legen die Wege mit Zahlen nebeneinander.
Eine Zahl und ein Rechenweg für alle Erben, gemeinsam oder einzeln erklärt.
Adliswil im Profil
Die Bauzonen von Adliswil umfassen 283 Hektar und 2'000 Grundstücke. Dazu gehören Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, Kern- und Zentrumszonen sowie Arbeitszonen für Gewerbe. Für die Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäudehöhe fest. Bei 300 Bauzonen-Grundstücken steht kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Wie viele Grundstücke in Adliswil unbebaut sind, sagt also nicht allein, was frei zur Verfügung steht.
Beim Gebäudebestand in Adliswil fällt das Alter auf. Bei 1'300 bebauten Grundstücken stammt das älteste Gebäude aus der Zeit vor 1980, bei 41 Prozent der Grundstücke sogar aus der Zeit vor 1960. Wer erbt, übernimmt deshalb ein Haus mit einem Baujahr, das beim Verkauf genau angeschaut werden will. Die Bautätigkeit zeigt sich in 70 publizierten Baugesuchen in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Zudem sind 110 Wohnungen bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Adliswil liegt im Bezirk Horgen, südlich von Zürich, rund 7 Kilometer entfernt. Die Gemeinde zählt 720 Grundstücke mit einem Mehrfamilienhaus.

Gemeinsam entscheiden
Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Adliswil oder am Telefon.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Vorab können Sie Ihr Grundstück mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks im Luftbild und im Katasterplan ansehen, kostenlos und vertraulich.
Danach rechnen wir und legen allen Erben dieselben Unterlagen vor. Sie wählen zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben.
Ein typischer Ablauf
Sie rufen an und nennen die Adresse. Wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.
Heute und nach der Erneuerung
Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Adliswil.
Diskrete Vermittlung
An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.
Adliswil
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen; verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB). Zuständig für Adliswil ist das Grundbuchamt Thalwil. Ob ein Haus, ein Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus zum Nachlass gehört: Der Weg zur gemeinsamen Entscheidung bleibt derselbe.
Sind sich die Erben nicht einig, kann jede Erbin und jeder Erbe jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Denkbar ist, dass eine Person die Liegenschaft übernimmt. Ebenso können alle gemeinsam verkaufen. Für beide Wege rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, damit jede Person sie nachprüfen kann.
Den Wert eines Grundstücks bestimmen unter anderem seine Fläche, die Zone und die Lage. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke in Adliswil liegt bei 650 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 380, ein Viertel grösser als 1'200 Quadratmeter. Auch die Hanglage beeinflusst, was sich auf einem Grundstück bauen lässt: 56 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang. Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Wie wir den Wert herleiten, zeigt die Seite Immobilie bewerten in Adliswil.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Einen Überblick bietet die Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zur Steuer lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Zuerst braucht es die Zustimmung aller Erben oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. In Adliswil stammt bei 1'300 bebauten Grundstücken das älteste Gebäude aus der Zeit vor 1980. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen.
Ja. Beim Direktankauf kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch von Erbengemeinschaften. Sie müssen nichts sanieren oder räumen lassen, bevor wir rechnen. Gerade bei Gebäuden aus der Zeit vor 1980, in Adliswil bei 1'300 Grundstücken, hilft das. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin.
Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
Ja. Viele Erbengemeinschaften sind über die ganze Schweiz verteilt. Wir besprechen die Zahlen am Telefon oder per Video, führen Besichtigungen für Sie durch und halten alle Beteiligten gleich informiert. Zum Notartermin genügt oft eine Vollmacht; welche Form sie braucht, sagt Ihnen das Notariat. So müssen nicht alle Erben anreisen.
Nur wer es nach Ihrer Freigabe erfahren soll. Kein Inserat, kein Schild, kein Portal. Geprüfte Käufer erhalten das Dossier erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit. Nachbarn, Mieter und Bekannte erfahren nichts, was Sie nicht wollen, auch dann nicht, wenn der Verkauf am Ende nicht zustande kommt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.