Bei einem Hof zählt zuerst die Frage, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ställe. Wer eine Scheune anders nutzen möchte, kann das nicht einfach voraussetzen. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb zudem das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es regelt, wer solche Grundstücke erwerben kann.
Daraus folgt, was den Wert eines Hofs bestimmt: die Lage in der Landwirtschaftszone, die Gebäude, ihr Zustand und die Nutzung, die das Recht zulässt. Wir nennen das offen, bevor ein Preis fällt. Gerechnet wird mit Belegen aus amtlichen Originalen, nicht mit Annahmen.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Zukunft des Betriebs. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass sein, den Besitz neu zu ordnen. In jedem Fall gilt: Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mehr zur Erbfolge finden Sie unter Geerbte Liegenschaft in Adliswil verkaufen.
Massgebend sind zudem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das bäuerliche Bodenrecht. Die Grundlagen zum Verkauf im Kanton finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zum Grundbuch: Zuständig für Adliswil ist das Grundbuchamt Thalwil, dort wird die Eigentumsübertragung eingetragen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten und hören zu, was Sie vorhaben. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach prüfen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung sowie das übergeordnete Recht zulassen. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner, einem belegten Preis und Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin. Über einen geschützten Zugang sehen Sie den Stand und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.