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Adliswil · Kanton Zürich

Bauernhof und Landwirtschaftsland verkaufen in Adliswil

Adliswil: Yaacoubi Immobilien AG begleitet den Verkauf von Höfen, Bauernhäusern und Landwirtschaftsland in Adliswil. Wir rechnen zuerst, was auf dem Grundstück steht und was das Recht ausserhalb der Bauzone erlaubt. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, der Verkauf bleibt diskret, ohne Inserat.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Bauernhaus mit angebauter Scheune, HeuteBauernhaus mit angebauter Scheune, Nach dem Umbau
HeuteNach dem Umbau
IllustrationBauernhof verkaufen · kein angebotenes Objekt
180Grundstücke in der Landwirtschaftszone
19'904Einwohner · 2025
283 haBauzonen
41 %Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 1960
104 %Steuerfuss · 2026
CÖV-Güteklasse, überwiegend

Bauernhof verkaufen

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Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

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Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Haus, ein Verkauf.

Nach einem halben Jahrhundert im eigenen Haus beginnt für ein Ehepaar etwas Neues. Der Film erzählt, wie wir prüfen, rechnen und den Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Adliswil wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Zwei Welten

Bauzone oder Landwirtschaftszone.

In der Bauzone

Liegt ein Bauernhaus in einer Kern- oder Wohnzone, im Dorfkern oder am Dorfrand, wird es wie jede andere Liegenschaft verkauft. Es zählen Zone, Ortsbildschutz und was ein Umbau erlaubt. Gehört es noch zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe, gilt das bäuerliche Bodenrecht.

Art. 2 Abs. 2 lit. a BGBB

In der Landwirtschaftszone

Zonenkonform ist hier nur, was der Landwirtschaft dient; andere Nutzungen brauchen eine Ausnahmebewilligung. Landwirtschaftliche Grundstücke unterstehen zudem dem bäuerlichen Bodenrecht.

Art. 16a und 24 RPG

Ausgangslage in Adliswil

Bauernhof verkaufen in Adliswil.

Rund 7 km südlich von Zürich gelegen, hat Adliswil Kilchberg, Rüschlikon und Langnau am Albis in der Nähe.

Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.

Gemessen an der Einwohnerzahl ist Adliswil die drittgrösste Gemeinde des Bezirks Horgen mit seinen 9 Gemeinden.

Die Bevölkerung von Adliswil ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.

Für Adliswil weist die amtliche Zonenübersicht eine Landwirtschaftszone von 112 Hektar aus (Stand 22. Oktober 2026). Darin liegen rund 180 Grundstücke. Auf rund 55 davon steht mindestens ein Gebäude. Die übrigen sind unbebaut. Diese Angaben zeigen, wie gross der Bestand ist, über den hier gesprochen wird. Die Zahl der Grundstücke ist gerundet und sagt nichts über ein einzelnes Grundstück.

Adliswil · Kanton ZürichBauernhof verkaufen
Einwohnerinnen und Einwohner19'904amtlichamtliche Statistik, Ende 2025
Bevölkerung, Veränderung in fünf Jahren+4,5 %amtlichamtliche Statistik, 2020 bis 2025
Fläche der Bauzonen283 hahergeleitetaus den amtlichen Plänen, Stand 22. Oktober 2026
Bauzonen-Grundstücke2'000hergeleitetgerundet, Stand 22. Oktober 2026
Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 196041 %hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Steuerfuss der Gemeinde104 % der einfachen StaatssteueramtlichSteuerjahr 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt ThalwilamtlichSitz in Thalwil
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Adliswil im Profil

Was Adliswil ausmacht.

Adliswil liegt im Bezirk Horgen, von Zürich aus gesehen südlich, in einer Distanz von 7 Kilometern. Die Gemeinde besteht aus der einen Ortschaft Adliswil. Die Bevölkerung veränderte sich im Zeitraum von 2020 bis 2025 um +4,5 Prozent. Daneben gibt es Land, das nicht zur Bauzone gehört.

Die Landwirtschaftszone umfasst 112 Hektar. Dort liegen rund 180 Grundstücke, davon rund 55 mit Gebäude. Das sind Höfe, Bauernhäuser und Scheunen, aber auch Wiesen und Äcker ohne Bauten. Die Bauzonen sind mit 283 Hektar getrennt davon erfasst (Stand 22. Oktober 2026). In den Bauzonen liegen rund 2'000 Grundstücke, davon sind rund 300 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Wer in Adliswil einen Hof besitzt, sollte diese Trennung kennen, denn sie bestimmt, was mit dem Grundstück rechtlich möglich ist. Wie ein Verkauf im Einzelfall aussieht, besprechen wir im persönlichen Gespräch. Einen Überblick über die Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Adliswil.

Bäuerliches Bodenrecht

Was beim Verkauf eines Hofes gilt.

Bewilligung für den Erwerb

Wer ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück erwerben will, braucht eine Bewilligung der kantonalen Behörde.

Art. 61 BGBB

Selbstbewirtschaftung

In der Regel erhält die Bewilligung nur, wer das Land selbst bewirtschaftet.

Art. 63 Abs. 1 lit. a BGBB

Bauten ausserhalb der Bauzone

Ausserhalb der Bauzone sind Umbauten und neue Nutzungen nur mit Ausnahmebewilligung möglich; bestehende Bauten, die nicht mehr zonenkonform sind, geniessen einen Bestandesschutz.

Art. 24 und 24c RPG

Höfe, Scheunen, Land.

Bauernhof mit Wohnhaus und Scheune
HofHaus, Stall und Land zusammen.
Alte Holzscheune am Dorfrand
ScheuneAltes Holz, viel Raum.
Dorf im Mittelland mit Feldern
DorfAm Rand zwischen Bauzone und Feld.
Luftbild eines Hauses mit grosser Wiese
LandWas zur Bauzone gehört und was nicht.

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Zwei Wege

Verkaufen an uns oder über uns.

Diskreter Ankauf

Wir kaufen selbst.

Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein begründeter Preis, eine Zusage, ein Notartermin, auch in Adliswil.

  • im heutigen Zustand
  • Erbengemeinschaften willkommen
  • Zusage in der Regel innert Tagen
Direktankauf →

Diskrete Vermittlung

Breiter und still.

Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.

  • eine Ansprechperson
  • Preis offen hergeleitet
  • Honorar nur bei Erfolg
Exklusivmandat →

Der Ablauf

Vom Hof bis zum Notar.

Drei Entscheide liegen bei Ihnen: welcher Weg, welche Besichtigung, welches Angebot. Den Rest erledigen wir.

  1. 01 · Zone und RechtOb Bauzone oder Landwirtschaftszone und ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, bestimmt den Weg.
  2. 02 · Pacht und VorkaufsrechtePachtverträge, Vorkaufsrechte von Verwandten und Pächtern, Fristen.
  3. 03 · RechnungWert in der Bauzone nach Zone und Umbau, ausserhalb nach den Regeln des Bodenrechts.
  4. 04 · Passende KäuferWir sprechen nur Käufer an, die erwerben dürfen und genau ein solches Objekt suchen.
  5. 05 · Bewilligung und NotarWo nötig die Erwerbsbewilligung, dann Beurkundung und Eintrag im Grundbuch.

Exklusivmandat

Wir begleiten Ihren Verkauf, exklusiv.

«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»

Adliswil

Was Sie in Adliswil wissen sollten.

Bei einem Hof zählt zuerst die Frage, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ställe. Wer eine Scheune anders nutzen möchte, kann das nicht einfach voraussetzen. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb zudem das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es regelt, wer solche Grundstücke erwerben kann.

Daraus folgt, was den Wert eines Hofs bestimmt: die Lage in der Landwirtschaftszone, die Gebäude, ihr Zustand und die Nutzung, die das Recht zulässt. Wir nennen das offen, bevor ein Preis fällt. Gerechnet wird mit Belegen aus amtlichen Originalen, nicht mit Annahmen.

Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Zukunft des Betriebs. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass sein, den Besitz neu zu ordnen. In jedem Fall gilt: Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mehr zur Erbfolge finden Sie unter Geerbte Liegenschaft in Adliswil verkaufen.

Massgebend sind zudem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das bäuerliche Bodenrecht. Die Grundlagen zum Verkauf im Kanton finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zum Grundbuch: Zuständig für Adliswil ist das Grundbuchamt Thalwil, dort wird die Eigentumsübertragung eingetragen.

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten und hören zu, was Sie vorhaben. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach prüfen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung sowie das übergeordnete Recht zulassen. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.

Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner, einem belegten Preis und Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin. Über einen geschützten Zugang sehen Sie den Stand und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.

Häufige Fragen

Bauernhof verkaufen in Adliswil: Ihre Fragen.

Wie viele Grundstücke liegen in Adliswil in der Landwirtschaftszone?

Die Landwirtschaftszone von Adliswil umfasst 112 Hektar (Stand 22. Oktober 2026). Darin liegen rund 180 Grundstücke, davon rund 55 mit Gebäude. Die Werte sind gerundet. Für ein einzelnes Grundstück prüfen wir im amtlichen Original, was gilt und was erlaubt ist. Das besprechen wir gern in einem ersten Gespräch.

Wie gross sind Bauzonen und Landwirtschaftszone in Adliswil?

Die Bauzonen von Adliswil umfassen 283 Hektar, die Landwirtschaftszone 112 Hektar (Stand 22. Oktober 2026). In den Bauzonen liegen rund 2'000 Grundstücke. Die Zone entscheidet, was auf einem Grundstück rechtlich möglich ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG), innerhalb gilt die Bau- und Zonenordnung.

Darf ich die Scheune zu Wohnungen umbauen?

In der Bauzone oft ja, nach den Regeln der Zone und des Ortsbildschutzes. Ausserhalb der Bauzone nur ausnahmsweise: Die Regeln sind eng, und zusätzliche Wohnungen sind selten bewilligungsfähig (Art. 24 ff. RPG). Wir prüfen den Einzelfall, bevor Sie investieren oder verkaufen.

Soll ich verkaufen oder warten?

Das hängt von Ihrem Zeitplan ab. Wer wartet, trägt das Risiko, dass nicht oder später eingezont wird. Wer verkauft, kann mit dem Käufer vereinbaren, dass ein Teil des Preises erst mit der Einzonung bezahlt wird. Wir rechnen beide Wege und sagen Ihnen offen, was wir empfehlen.

Kaufen Sie selbst Höfe und Scheunen?

Ja, wenn sie in der Bauzone liegen, auch sanierungsbedürftig und aus Erbengemeinschaften. Für landwirtschaftliche Grundstücke ausserhalb der Bauzone vermitteln wir an Käufer, die sie erwerben dürfen. In beiden Fällen sagen wir Ihnen offen, was möglich ist und welche Bewilligungen nötig sind.

Braucht es einen Notar?

Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.

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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

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