Bei einem Hof kommt es zuerst auf die Zone an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Bauernhaus ebenso wie die Scheune. Was dort heute steht, darf nicht ohne Weiteres anders genutzt werden. Wir nennen Ihnen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Das wirkt sich auf den Kreis der Interessenten aus und damit auf den Weg des Verkaufs. Ein Kauf ist zudem nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Wetzikon.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, eine Pensionierung ohne Nachfolge oder eine Hypothek, die ausläuft. Wir nehmen Höfe im Ist-Zustand entgegen und rechnen, bevor wir über einen Preis sprechen.
Im Kanton Zürich massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer die steuerliche Seite eines Verkaufs klären möchte, liest dazu Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Weitere Liegenschaften in der Gemeinde finden Sie unter Immobilien in Wetzikon.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Es ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Zuerst prüfen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Zone erlaubt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Bis zur Beurkundung begleiten wir Sie.