Bei einem Hof entscheidet nicht nur die Lage über den Wert, sondern auch das Recht. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus, eine Scheune oder ein Stall lässt sich deshalb nicht einfach umbauen oder anders nutzen. Ob und wie das möglich ist, klären wir vorab anhand der Bau- und Zonenordnung und der amtlichen Unterlagen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das betrifft den Kreis möglicher Käufer und damit den Ablauf des Verkaufs. Wir sagen Ihnen offen, was für Ihr Grundstück gilt, bevor ein Preis fällt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist eine Rechnung und keine Schätzung.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, etwa bei einer Erbengemeinschaft; mehr dazu lesen Sie unter geerbte Liegenschaft verkaufen. Auch die Pensionierung oder eine auslaufende Hypothek können den Anstoss geben. Wir übernehmen Höfe auch im Ist-Zustand. Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Im Kanton Zürich gelten für Verkauf und Bauen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Ob für Ihren Fall Steuern anfallen, lesen Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt Illnau. Zum Thema ausserhalb von Weisslingen finden Sie weitere Hinweise auf der Seite Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was ist es wert.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Es gibt kein Inserat und kein Schild. Im geschützten Zugang geben Sie jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Am Ende steht der Notartermin, bei dem der Vertrag beurkundet wird.