Ein Hof ist rechtlich etwas anderes als ein Haus in der Bauzone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Stall gleichermassen. Wer eine Scheune umnutzen oder ein Bauernhaus erweitern möchte, sollte vorab wissen, was die Behörden zulassen. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es beeinflusst, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf gestaltet wird. Darum ist die Frage nach dem Wert von Landwirtschaftsland nie allein eine Rechenaufgabe. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung festlegt, und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Zukunft des Betriebs. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Für den Fall einer geerbten Liegenschaft finden Sie weitere Hinweise unter Geerbte Liegenschaft verkaufen.
Für den Verkauf eines Hofs im Kanton Zürich wirken Bundesrecht und kantonales Recht zusammen. Allgemeine Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wie ein Verkaufserlös besteuert wird, erklärt das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Zuständig für den Eintrag ins Grundbuch ist das Grundbuchamt Höngg-Zürich in Zürich. Erst mit diesem Eintrag wird der Käufer Eigentümer.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihre Lage aufnehmen. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Zonenordnung erlaubt. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf wird beim Notar öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag.