Bei einem Bauernhof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser und Scheunen ebenso wie Ställe oder Remisen. Ob ein Gebäude anders genutzt oder erweitert werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt, wer solches Land kaufen kann. Das wirkt sich auf den Kreis der möglichen Käufer aus und damit auf den Weg des Verkaufs. Ein Teil eines Hofs kann in einer anderen Zone liegen als der Rest. Dann gelten für die Teile verschiedene Regeln, und wir rechnen sie getrennt.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Wir begleiten Sie in jeder dieser Lagen, ohne Druck. Mehr zur geerbten Liegenschaft in Trüllikon finden Sie auf der eigenen Seite.
Im Kanton Zürich bilden das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde den Rahmen für jeden Verkauf. Einen Überblick finden Sie auf der Seite zum Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Zürich. Fällt beim Verkauf ein Gewinn an, kann die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich eine Rolle spielen. Wir zeigen Ihnen im Gespräch, was für Ihren Fall zu prüfen ist.
Am Anfang steht ein Gespräch. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, was legt die Bau- und Zonenordnung fest, welche Regeln gelten ausserhalb der Bauzone. Diese erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie vorab Luftbild und Katasterplan.
Danach wählen Sie den Weg. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Feuerthalen. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen.