Wohnzone 1 Geschoss
rund 200 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 1
Steinmaur · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG prüft in Steinmaur die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung: Zone, amtliche Masse und offene Punkte. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Steinmaur und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Steinmaur wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Steinmaur regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 60 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 3 Vollgeschosse.
In Steinmaur kommen Wohnzonen, eine Kernzone und eine Arbeitszone für Industrie und Gewerbe vor. Die Wohnzonen unterscheiden sich in der Zahl der zulässigen Vollgeschosse. Für sie legt die Bau- und Zonenordnung Ausnützungsziffer und Vollgeschosse amtlich fest.
In der Kernzone sind die Vollgeschosse amtlich festgelegt. In der Arbeitszone gelten Baumassenziffer sowie Gebäude- bzw. Fassadenhöhe. Für Ausnützungsziffer und Vollgeschosse macht sie ausdrücklich keine Vorgabe. Die Liste darunter zeigt die Masse je Zone, die Baumassenziffer mit Formel und Beispiel erklärt den Begriff.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Steinmaur
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Zur Gemeinde gehören zwei Ortschaften: Steinmaur und Sünikon.
Steinmaur liegt rund 15 km nordwestlich von Zürich, in der Nähe von Regensberg, Dielsdorf und Schöfflisdorf.
Von den 22 Gemeinden im Bezirk Dielsdorf ist Steinmaur nach der Einwohnerzahl eine Gemeinde mittlerer Grösse.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Steinmaur etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Steinmaur gibt es 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie umfassen rund 710 Grundstücke (Stand 12. Oktober 2026). Die Bauzonen insgesamt zählen 740 Grundstücke. Auf 140 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Bei 28 Prozent der Grundstücke stammen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Wer wissen will, was auf dem eigenen Land möglich ist, beginnt mit der Zone.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Steinmaur im Profil
Steinmaur liegt im Bezirk Dielsdorf, nordwestlich von Zürich aus und rund 15 Kilometer von der Stadt entfernt. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Steinmaur und Sünikon. Ende 2025 lebten in Steinmaur 3'758 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Zahl veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +4,9 Prozent. Wer in Steinmaur bauen will, bewegt sich in einer Gemeinde, deren Bauland klar in Zonen gegliedert ist.
Für die Frage, was gebaut werden darf, zählt zuerst der Bestand an Bauland. Die Bauzonen in Steinmaur umfassen 76 Hektar und 740 Grundstücke. Davon tragen 130 kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das mittlere Grundstück misst 730 Quadratmeter. Bei einem Viertel liegt die Fläche unter 440, bei einem Viertel über 1'020 Quadratmeter. Die Grösse eines Grundstücks bestimmt mit, wie viel die Bau- und Zonenordnung darauf zulässt. Im Bestand stehen 1'700 Wohnungen. Bewilligt oder im Bau sind 35 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Die Hanglage prägt einen Teil der Bauzonen: 45 Prozent der Grundstücke liegen am Hang, 54 Prozent sind eben. Auf 140 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus.
Die Masse, kurz erklärt
Steinmaur wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Steinmaur werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Steinmaur.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Steinmaur
Ob ein Grundstück in Steinmaur bebaubar ist, entscheidet zuerst die Zone. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, wie viel und wie hoch gebaut werden darf. Wie gross ein Bau werden darf, ergibt sich aus diesen amtlichen Massen, aus der Grundstücksfläche und aus den Grenzabständen. Dazu kommen Lage und Hang des Grundstücks.
Nicht alles steht im Zonenplan. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das zuständige Grundbuchamt ist Dielsdorf.
Die Frage stellt sich in ganz verschiedenen Lebenslagen. Wer erbt, will wissen, was das Grundstück hergibt. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, hilft das gleiche Mass bei der Entscheidung. Im Baubewilligungsverfahren gibt es im Kanton Zürich kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Im Kanton Zürich gelten für das Bauen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Was dort gilt, zeigt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Wer ein Grundstück verkaufen will, findet den Überblick auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Die Bewilligung erteilt die zuständige Behörde, wir stellen sie nicht in Aussicht.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit: Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Wollen Sie verkaufen, gibt es zwei Wege: den Direktankauf durch uns ohne Finanzierungsvorbehalt oder das Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Beides endet beim Notar. Unsere Methode zur Prüfung eines Grundstücks zeigt die Schritte im Einzelnen.
Häufige Fragen
Rund 710 Grundstücke liegen in 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 12. Oktober 2026). Die Bauzonen insgesamt umfassen 740 Grundstücke auf 76 Hektar. Für diese Grundstücke legt die Bau- und Zonenordnung fest, wie viel und wie hoch gebaut werden darf. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan.
Bei rund 130 Bauzonen-Grundstücken steht kein Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl ist gerundet und zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts darüber, ob ein einzelnes Grundstück bebaubar ist: Das hängt von Zone, Massen, Lage und Rechten im Grundbuch ab und lässt sich nur am Grundstück prüfen.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 12. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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