Siedlungsgebiet im Richtplan
Als Siedlungsgebiet gilt Land, das bereits weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 20 bis 25 Jahren benötigt wird und erschlossen werden kann.
§ 21 PBG
Steinmaur · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Steinmaur beim Verkauf von Bauerwartungsland, ohne Versprechen zur Einzonung. Wir prüfen, was amtlich gilt, rechnen mit Belegen und kaufen entweder selbst oder vermitteln still an geprüfte Käufer. Ob eingezont wird, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Bauerwartungsland
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir prüfen Richtplan und Zonenplan und besprechen das Ergebnis persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Nach einem halben Jahrhundert im eigenen Haus beginnt für ein Ehepaar etwas Neues. Der Film erzählt, wie wir prüfen, rechnen und den Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Steinmaur wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Rechenbeispiel
Wird Land eingezont, steigt sein Wert. Einen Teil schöpft der Kanton ab: 20 Prozent des Mehrwerts, unter CHF 30'000 Mehrwert nichts (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 Abs. 1bis RPG). Fällig wird die Abgabe bei der Überbauung oder beim Verkauf; die bezahlte Abgabe mindert später die Grundstückgewinnsteuer.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Zahlen, Fläche rund 1'500 m². Den Mehrwert bemisst die Behörde, auf den Zeitpunkt, in dem die Einzonung in Kraft tritt.
Ausgangslage in Steinmaur
Von Zürich aus gerechnet liegt Steinmaur rund 15 km nordwestlich, nahe bei Regensberg, Dielsdorf und Schöfflisdorf.
Die Bevölkerung von Steinmaur ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Zur Gemeinde gehören zwei Ortschaften: Steinmaur und Sünikon.
Ohne Gebäude ist in Steinmaur etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Steinmaur eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Dielsdorf mit seinen 22 Gemeinden.
Die amtlichen Zonenangaben (Stand 12. Oktober 2026) zeigen für Steinmaur Wohnzonen, eine Kernzone und eine Gewerbezone. Bauerwartungsland gehört zu keiner davon. In den Bauzonen stehen 740 Grundstücke, davon sind rund 130 ohne Gebäude (Stand 4. September 2026). Die mittlere Grösse dieser Grundstücke beträgt 730 Quadratmeter. Als Vergleichsrahmen dient sie, wenn Sie Ihr Land einordnen. Eine Aussage über Ihr Grundstück ist sie nicht.
Begriffe
Als Siedlungsgebiet gilt Land, das bereits weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 20 bis 25 Jahren benötigt wird und erschlossen werden kann.
§ 21 PBG
Bauzonen dürfen nur so gross sein, wie es der voraussichtliche Bedarf für 15 Jahre verlangt. Darum wird nur eingezont, was nachweislich gebraucht wird.
Art. 15 RPG
Steinmaur im Profil
In Steinmaur leben 3'758 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +4,9 Prozent. Der Wohnungsbestand in Steinmaur umfasst rund 1'700 Wohnungen. Die Leerwohnungsziffer der Gemeinde lag bei 1,69 Prozent (Stand 1. Juni 2026). Sie gibt an, welcher Anteil aller Wohnungen am Stichtag leer stand. Bewilligt oder im Bau sind in Steinmaur rund 35 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Hinter diesen Zahlen stehen Eigentümerinnen und Eigentümer in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Wer erbt, wer in Pension geht, wer sich trennt oder wessen Hypothek ausläuft, stellt sich vielleicht auch die Frage nach dem Land, das er besitzt.
Die Gemeinde im Bezirk Dielsdorf besteht aus den Ortschaften Steinmaur und Sünikon. Sie liegt nordwestlich von Zürich, rund 15 Kilometer von der Stadt entfernt. Die Bauzonen von Steinmaur umfassen 76 Hektar mit rund 740 Grundstücken. Davon sind rund 130 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Auf 28 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Wer in Steinmaur Bauerwartungsland verkaufen möchte, beginnt bei dieser Ausgangslage: Das Land liegt ausserhalb dieser Bauzonen. Weiter unten sehen Sie, welche Zonenarten in Steinmaur amtlich festgelegt sind. So lässt sich Ihr Land einordnen, bevor über einen Verkauf gesprochen wird.

Am Rand der Bauzone
Zwischen Feld und Bauzone liegen oft viele Jahre Planung. Mit einem klaren Bild vom Planungsstand entscheiden Sie gelassen, ob Sie halten, mit einem Partner entwickeln oder verkaufen, und zu welchem Preis die Chance geteilt wird.
Das Verfahren

Offen gerechnet
Bauerwartungsland ist so viel wert, wie wahrscheinlich und wie bald es Bauland wird. Wir prüfen Richtplan, Zonenplan und laufende Revisionen in Steinmaur und rechnen den Wert heute und nach einer möglichen Einzonung. Versprechen, dass eingezont wird, machen wir nicht: Darüber entscheiden Gemeinde und Kanton.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Lage, Zonenzuordnung und was amtlich zum Land festgehalten ist. Diese erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihr Land vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch, hier beim Grundbuchamt Dielsdorf.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Sie verkaufen direkt an uns: eigene Mittel, kein Finanzierungsvorbehalt und ein einziger Notartermin für Ihr Objekt in Steinmaur.
Diskrete Vermittlung
Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Steinmaur
Bauerwartungsland ist Land, für das eine Einzonung erhofft oder geplant wird. Bis ein Entscheid vorliegt, bleibt es Nichtbauland. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob und wann eingezont wird, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton. Niemand kann das zusichern, auch wir nicht.
Für den Wert zählt deshalb, was heute rechtlich gilt, und nicht, was später möglich wäre. Wir rechnen, was das Land heute ist, und halten fest, welche Schritte noch offen sind. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist eine Rechnung und keine Schätzung.
Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Mehrwertabgabe auf dem Mehrwert (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 RPG). Als Mehrwert gilt die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme (§ 3 MAG). Wer verkauft, bevor eingezont wird, sollte diese Folgen kennen. Anlässe sind etwa eine Erbschaft, die Pensionierung oder die Neuordnung einer Hypothek. Im Gespräch klären wir, welche Wege offen sind. Zur Orientierung dient auch unsere Seite Bauerwartungsland verkaufen: Einzonung erklärt.
Im Kanton Zürich wird die kantonale Abgabe auf einer Einzonung mit der Baufreigabe fällig oder, wenn das Grundstück vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums. Erbgang und Schenkung gelten nicht als Verkauf (§ 10 MAG). Mehr dazu finden Sie unter Mehrwertausgleich im Kanton Zürich. Einen Überblick über den Verkauf gibt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Rund 130 der rund 740 Grundstücke in den Bauzonen sind ohne Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Bauerwartungsland ist darin nicht enthalten, denn es liegt ausserhalb der Bauzone. Die Zahl ordnet ein, wie die Bauzonen heute genutzt sind, und sagt nichts über Ihr Land.
Die Bauzonen umfassen 76 Hektar (Stand 12. Oktober 2026). Die mittlere Grösse der Grundstücke darin beträgt 730 Quadratmeter. Ein Viertel ist kleiner als 440, ein Viertel grösser als 1'020 Quadratmeter. Land, das erst eingezont werden müsste, zählt nicht mit. Ob das geschieht, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton.
Mehr als Landwirtschaftsland, weniger als Bauland. Wie viel, hängt davon ab, wie wahrscheinlich und wie bald eine Einzonung ist und was danach gebaut werden darf. Wir rechnen beide Werte und die Spanne dazwischen, offen und mit den Unterlagen der Gemeinde, und erklären, wovon die Spanne abhängt.
Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.
Ja, wenn die Lage im Siedlungsgebiet und die Planung der Gemeinde eine Einzonung realistisch machen. Wir kaufen selbst oder vermitteln an Entwickler mit langem Atem, oft mit einem Preis in zwei Teilen: heute ein fester Betrag, nach der Einzonung ein Zuschlag.
Ja. Wir rechnen jede Parzelle der Gemeinde Steinmaur nach derselben Bau- und Zonenordnung, in jeder Ortschaft und jedem Quartier. Geben Sie Ihre Adresse oben ein: Sie sehen die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, und wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit Fakten.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 12. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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