Ein Bauernhof ist rechtlich etwas anderes als ein Einfamilienhaus in der Bauzone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ökonomiegebäude gleichermassen. Was auf dem Papier möglich scheint, ist es ausserhalb der Bauzone nicht immer. Darum prüfen wir bei jedem Hof, was die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht tatsächlich erlauben.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Dieser Punkt gehört an den Anfang jedes Gesprächs, weil er den Kreis möglicher Käufer eingrenzen kann. Nennen wir offen, was gilt, bevor ein Preis fällt, vermeiden wir Erwartungen, die sich später nicht erfüllen lassen.
Der Anlass für einen Verkauf kann verschieden sein. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass sein. Mehr dazu lesen Sie bei der geerbten Liegenschaft in Steinmaur. Unsere Zahlen sind gerechnet, nicht geschätzt, und jede mit Beleg im amtlichen Original.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Nutzungen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Allgemeines dazu finden Sie auf der Seite zum Verkauf im Kanton Zürich. Wer Land verkauft, sollte sich auch über die Steuerfolgen informieren. Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich ist dafür das passende Thema. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Dielsdorf.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Wir prüfen, was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und welche Regeln für Bauten und Erwerb gelten. Erst danach sprechen wir über einen Preis.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und auch im Ist-Zustand, ebenso von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und jeder Freigabe.